Schnecken-Skulpturen in Pink

Skulptur von Crackingart in Locarno

 

Keine Ausrede mehr für KMU mit weniger als 50 Angestellten

  • Gleichstellung von Mann und Frau
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Verfasst durch Regula Bühlmann

Das neue Logib Modul 2 erlaubt auch kleinen Unternehmen die Überprüfung auf Lohndiskriminierung

Jetzt können endlich auch kleine Unternehmen ihre Löhne auf Diskriminierung hin analysieren. Möglich macht dies das neue Logib Modul 2, das der Bund seit dem 3. Dezember als Early Access zur Verfügung stellt. Das ältere Logib Modul 1 kann nur in Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden eingesetzt werden.

Obschon Verfassung und Gesetz die Lohngleichheit seit Jahrzehnten vorschreiben, konnten kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden die Einhaltung der Lohngleichheit in ihrem Betrieb bisher nicht selbst überprüfen. Denn Logib, das Standardanalysemodell des Bundes, beruht auf einer statistischen Methode, die erst ab rund 50 Lohndossiers zuverlässige Ergebnisse liefert. Deshalb forderten die SGB-Gewerkschaften schon lange eine Methode, die auch bei kleineren Unternehmen funktioniert. Ein Pilotprojekt wurde 2011 durchgeführt, doch die definitive Einführung verzögerte sich trotz Druck des SGB um Jahre. 

Fast zehn Jahre nach dem Pilotprojekt hat der Bund Logib nun endlich um das Modul 2 erweitert. Dieses basiert auf der sogenannten analytischen Arbeitsbewertung. Für jede Tätigkeit wird ein sogenannter Funktionswert berechnet, und zwar aufgrund der vorher vom Betrieb definierten Anforderungen und Belastungen dieser Arbeit. Das Logib Modul 2 prüft dann, ob zwei Stellen mit gleichem Funktionswert jeweils auch gleich entlöhnt sind und kann so Lohndiskriminierungen offenlegen.

Regulär lanciert und durch Schulungsangebote sowie Support begleitet wird das neue Analyseinstrument zwar erst im Mai. Doch interessierte Unternehmen können sich schon jetzt für den sogenannten Early Access anmelden und erhalten einen Zugang zum Tool. Das bedeutet, dass kein Unternehmen – auch wenn es noch so klein ist – mehr behaupten kann, es halte die Lohngleichheit ein, könne dies aber mangels Überprüfungsmöglichkeit nicht belegen.

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