Kampf gegen Hassdelikte und Diskriminierung am Arbeitsplatz

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Verfasst durch Reto Wyss

Überfällige Strafnorm zur LGBT-Diskriminierung

Die Diskriminierung von LGBT-Personen ist auch 2018 in der Schweiz alltägliche Realität. So erfasst die im November 2016 ins Leben gerufenen LGBT-Helpline im Durchschnitt zwei Hassdelikte pro Woche, wobei das Ausmass der körperlichen Gewalt mit fast einem Drittel der Fälle besonders schockierend ist. Die Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle ist zudem sehr hoch.

Diskriminierung macht aber auch vor der Arbeitswelt nicht halt: Laut einer Umfrage der Fédération Genevoise des Associations LGBT sahen sich 52 Prozent der Transmenschen, 32 Prozent der Lesben und 21 Prozent der Schwulen mit unterschiedlichen Formen der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität konfrontiert. Insbesondere für Transmenschen ist auch die materielle Diskriminierung massiv: Gemäss Transgender Network Switzerland (TGNS) wird in der Schweiz jede dritte Kündigung von Transpersonen explizit mit deren Geschlechtsidentität "begründet".

Diese Zahlen zeigen: Es ist höchste Zeit, die strafrechtliche Verfolgung der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität gesetzlich zu verankern. Ansonsten kann gegen diese strafrechtlich schlichtweg nicht vorgegangen werden, wie auch das Bundesgericht mehrfach festhielt.

Der Nationalrat behandelt nun in der Herbstsession eine entsprechende, auf die Parlamentarische Initiative Reynard "Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung" zurückgehende Anpassung des Strafgesetzes. Der SGB fordert das Parlament auf, diese "Strafnorm LGBT-Diskriminierung" möglichst schnell gesetzlich zu verankern. Darüber hinaus sollten die Bestimmungen um das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts erweitert werden, um auch an dieser Stelle den Kampf gegen Sexismus rechtlich zu verankern.

LGBT-Hassdelikte werden aber auch dann nicht ganz verschwinden, wenn sie strafbar sind. Umso wichtiger ist es, diese danach statistisch zu erfassen und auszuwerten, so wie es die Motion Quadranti "Statistische Erfassung von 'hate crimes' aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen" fordert. Mit diesen rechtlichen Schritten, könnte die Schweiz im jährlich erscheinenden ILGA-Ranking zur LGBT-Freundlichkeit europäischer Länder endlich einen sichtbaren Schritt nach vorne machen. Momentan belegt sie dort lediglich Rang 22.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

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