Für die SGB-Delegierten ist es klar: Dem Gleichstellungsgesetz sind schärfere Zähne einzusetzen, damit die Lohngleichheit wirksam gefördert werden kann.
Über 20 Jahren nach Einführung des Gleichstellungsgesetzes haben sich die Medien scheinbar daran gewöhnt, dass dieses Gesetz nicht befolgt wird. Diese Tatsache ist ihnen schlicht nicht mehr der Rede wert. Anders die SGB-Delegierten: Sie haben an ihrer Versammlung am 3. November 2017 beschlossen, dass dieser fortwährende Skandal endlich ein Ende haben muss. Die aktuelle Revision des Gleichstellungsgesetzes nehmen sie zum Anlass, ein entschieden schärferes Vorgehen gegen die Lohndiskriminierung zu fordern.
Ein erster kleiner Schritt
Die Revision, mit der der Bundesrat die Unternehmen zu Lohnanalysen auffordern will, ist schwach. Sie ist jedoch ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung. Dieser kleine Schritt ist, wie schon die Einführung des Gleichstellungsgesetzes 1996, ein Verdienst der Gewerkschaften, vor allem der Gewerkschaftsfrauen. Ohne uns, unser Engagement und unsere Überzeugungsarbeit, auch beim Bundesrat, könnten die Unternehmen weiterhin freiwillig den Verfassungsauftrag der Lohngleichheit erfüllen - oder auch ignorieren. Je nach Lust, Laune und Konjunkturlage. Nun sollen sie zumindest hinschauen: Die regelmässige Analyse würde denjenigen, die offen für Gerechtigkeit sind, die Möglichkeit bieten, ihre Lohnsysteme zu korrigieren und die Frauenlöhne den Männerlöhnen anzupassen. Und entgegen der Behauptung von Arbeitgeberorganisationen und bürgerlichen PolitikerInnen sind viele Unternehmen bereit dafür: So akzeptierte gemäss einer Umfrage aus dem Jahr 2015 die Hälfte der Unternehmen entsprechende staatliche Massnahmen, ein Viertel würde sie sogar begrüssen. Auch die SGB-Delegierten wollen diesen ersten kleinen Schritt hin zur Lohngleichheit mittun und unterstützen die Vorlage des Bundesrates.
Der Bund muss Verantwortung übernehmen...
Für die SGB-Delegierten müssen jedoch weitere Schritte folgen: Arbeitgeber, die sich bei der Lohnfestlegung nicht dreinreden lassen wollen, solche, die Frauen weniger zahlen, weil sie ja nur Zuverdienerinnen seien, und solche, die insgeheim davon ausgehen, dass Frauen weniger leisten als Männer, müssen vom Gesetz ebenfalls erfasst werden. Schon beim Entwurf des Gleichstellungsgesetzes war klar, dass dafür auch der Staat Verantwortung übernehmen muss. Eine Behörde, die untersuchen und sanktionieren kann, war geplant - das Parlament hat sie wieder rausgestrichen. Nötig bleibt sie, wie Evaluationen und Untersuchungen regelmässig aufzeigen.
... und wenn nötig sanktionieren
Die SGB-Delegierten fordern deshalb, dass die Verantwortung zur Umsetzung der Lohngleichheit nicht allein bei Unternehmen und betroffenen Frauen bleibt. Vielmehr muss eine Behörde in Stichproben und auf Antrag von Arbeitnehmenden und deren Vertretung kontrollieren können, ob Unternehmen ihre Löhne analysieren und Lohndiskriminierungen beheben. Ist dies nicht der Fall, muss diese Behörde auch Sanktionen verfügen können. Nur so können wir bei der Bekämpfung von Lohndiskriminierungen die nötige Verbindlichkeit erreichen. Des Weitern verlangen die Gewerkschaften, bei der Umsetzung des Gesetzes stärker einbezogen zu sein, als dies im Entwurf vorgesehen ist.
Bewegung
Der SGB wird für diese Verbesserungen kämpfen: in der Gesellschaft und im Parlament. Eine starke und geeinte Bewegung von Gewerkschaften und Frauen muss Politik und Medienlandschaft aufrütteln, damit der Lohnskandal nicht weiter gärt, sondern entschieden ausgerottet wird. Die SGB-Delegierten wollen die Kräfte bündeln und nun alles daran setzen, dass die Verbesserungen in der Gesetzesrevision verankert werden können. Eine Initiative, wie sie die Delegierten im März zur Prüfung empfohlen haben, käme zurzeit zu früh. Der SGB wird jedoch bereit sein, wenn die Gesetzesrevision scheitert und eine Initiative nötig wird.