Jede zweite erwerbstätige Frau erlebt Belästigung am Arbeitsplatz

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Medienmitteilung

SGB fordert Ratifikation der ILO-Konvention 190

Der Bundesrat beantragt die Ratifikation der ILO-Übereinkommen 190 und 191 gegen Gewalt und Belästigung und für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Der SGB begrüsst diesen Schritt und fordert das Parlament auf, die überfällige Ratifikation rasch zu beschliessen.

Gewalt und Belästigung gehören für viele Beschäftigte in der Schweiz zum Arbeitsalltag. Studien zeigen, dass jede zweite erwerbstätige Frau im Verlauf ihres Berufslebens sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Besonders betroffen sind junge Frauen, Lernende und Beschäftigte in prekären Arbeitsverhältnissen. Viele Betroffene schweigen aus Angst vor beruflichen Nachteilen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst deshalb die Botschaft des Bundesrates zur Ratifikation der ILO-Übereinkommen 190 und 191. Der Bundesrat anerkennt damit die Bedeutung des Schutzes vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und bestätigt, dass die Schweiz die Anforderungen der Übereinkommen bereits heute erfüllt. Die Ratifikation erfordert keine Gesetzesänderungen. Die Vernehmlassung hat zudem gezeigt, dass die Ratifikation breit abgestützt ist. Kantone, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen unterstützen die Ziele der Konvention.

Mit dem Übereinkommen 190 hat die Internationale Arbeitsorganisation erstmals verbindliche internationale Standards gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt geschaffen. Die Konvention anerkennt das Recht aller Menschen auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung. Das Übereinkommen 191 stärkt das Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld als grundlegendes Arbeitsrecht.

Der SGB fordert die Ratifikation der Konvention 190 seit Jahren. Doch die Ratifikation wurde während Jahren verzögert. Dabei zeigen aktuelle Studien klar, dass Handlungsbedarf besteht. Noch immer fehlen in vielen Betrieben wirksame Schutzmassnahmen gegen sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz. Die Ratifikation löst diese Probleme nicht allein. Sie ist aber ein wichtiges politisches Signal: Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sind keine Privatsache und keine Bagatelle. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf einen Arbeitsplatz frei von Gewalt, Belästigung und Diskriminierung. Die Schweiz hat die Konvention mitgetragen, die gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt und die Ratifikation ist breit abgestützt. Es gibt keinen Grund, diesen Schritt weiter hinauszuschieben. Der SGB fordert das Parlament auf, die ILO-Übereinkommen 190 und 191 rasch zu ratifizieren.
 

Zuständig beim SGB

Cyrielle Huguenot

Zentralsekretärin

031 377 01 12

cyrielle.huguenot(at)sgb.ch
Cyrielle Huguenot
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