JA zum Partnerschaftsgesetz

  • Gleichstellung von Mann und Frau
  • Gleichstellung von LGBT
Dossier
Verfasst durch SGB-Mitgliederkommission Lesben und Schwule

Dossier 33

Lesben und Schwule tragen zu unserer Gesellschaft in gleicher Weise und mit gleichen Pflichten bei wie heterosexuelle Menschen. Sie zahlen Steuern und AHV-Beiträge, leisten Militärdienst, pflegen und unterstützen alte oder kranke Menschen. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, dass sie neben den Pflichten nun auch die zugehörigen Rechte bekommen.

Diese Möglichkeit erhalten sie mit dem Partnerschaftsgesetz. Gleichgeschlechtliche Paare können nach dessen Annahme eine eingetragene Partnerschaft eingehen, wenn sie dies wünschen. Tun sie es, erlangen sie ein Gesamtpaket an Rechten und Pflichten gegenüber einander, dem Staat und Dritten.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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