Kindergarten

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Höchste Zeit: Mehr Bundesgelder für die Kinderbetreuung

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Medienmitteilung

Parlamentarische Initiative der WBK-N

Was der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB schon lange fordert, könnte endlich umgesetzt werden: Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates WBK-N will mehr Bundesgelder für die familienergänzende Kinderbetreuung. Bisher sind die öffentlichen Beiträge in der Schweiz rekordmässig tief, dafür zahlen die Eltern umso mehr. Eine gesellschaftliche Aufgabe wurde so viel zu lange ins Private abgeschoben.

Dass die WBK-N die Bundesfinanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung nun permanent ausgestalten will, ist ein Erfolg des SGB und der Koalition Kinderbetreuung, die sich seit der ersten Corona-Welle unter Leitung des SGB für Verbesserungen einsetzt.

Die familienergänzende Kinderbetreuung ist ein Schlüssel für mehr Gleichstellung im Erwerbsleben: Viel zu oft organisieren die Familien die Kinderbetreuung privat – mit Hilfe der Gratisarbeit von Grosseltern oder Müttern, die dafür ganz oder teilweise auf ihr Einkommen verzichten. Grund für diese Arrangements sind das fehlende Kinderbetreuungsangebot und die überhöhten Preise, die Eltern hierzulande dafür zahlen müssen.

Der SGB fordert deshalb seit langem die Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung durch die öffentliche Hand. Wie die Bildung sollte auch die Betreuung der Kinder als Service public allen Familien zugänglich sein. Es braucht eine national kohärente Familienpolitik, die einheitliche Rahmenbedingungen für die Finanzierung und die Qualität der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung vorsieht sowie die Arbeitsbedingungen regelt. Die von der WBK-N beschlossene Verstetigung und Anpassung der Finanzhilfen, mit denen der Bund bisher die Kantone bei der Schaffung neuer Plätze und der Vergünstigung der Elterntarife unterstützt, ist ein wichtiger erster Schritt: Die Befristung des Gesetzes muss aufgehoben, die Gelder für die Reduktion der Elterntarife fortwährend statt wie bisher degressiv ausbezahlt werden.

Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die Finanzhilfen an Kriterien bezüglich Tarifen, Betreuungsschlüssel (ohne Einbezug von Praktikant_innen), Mindestlöhnen und Arbeitszeiten geknüpft sind. Ziel sind gute Bedingungen für Eltern, Kinder und Betreuungspersonal. Und wie bisher sollen die Finanzhilfen nicht nur in der vorschulischen Betreuung, sondern auch bei den schulergänzenden Strukturen zum Einsatz kommen.

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