Gewalt, vor allem auch häusliche, eindämmen!

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Verfasst durch Therese Wüthrich, SGB-Frauenkommission

In der Schweiz sterben jedes Jahr rund 300 Personen an Schusswaffen-Suizid, weitere 70 Personen werden Opfer von Tötungsdelikten mit Schusswaffen. Die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» dämmt diese Gewalt ein. Deshalb verdient sie ein Ja.

Die Schusswaffe im Kleiderschrank erleichtert nicht nur den Suizid, sie gefährdet auch Angehörige. Denn Männer – fast immer handelt es sich um Männer - die mit einer Schusswaffe Suizid begehen, töten vorher manchmal die eigene Frau und die Kinder. Zudem stellen Waffen in Privathaushalten für viele Frauen und Kinder eine Bedrohung dar. Vor allem dann, wenn die Familie immer wieder an die Waffe im Keller, auf dem Estrich oder unter dem Bett erinnert wird. Täglich fliehen Frauen und Kinder von zuhause ins Frauenhaus, weil sie Angst haben und sich durch die griffbereite Schusswaffe bedroht fühlen. Gewalt in der Familie richtet sich fast immer gegen Frauen und Kinder und wird in aller Regel von männlichen Familienmitgliedern ausgeübt. 

Mehr Sicherheit

Die Eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» will einen Beitrag zur Eindämmung häuslicher Gewalt sowie zur Suizidprävention leisten. Sie wurde am 4. September 2007 von einer breit abgestützten Koalition mit über 60 Träger- und Unterstützungsorganisationen lanciert. Mit dabei sind auch Gewerkschaften (u.a. comedia, vpod). Die Initiative fordert, dass der Waffenerwerb und Waffenbesitz an einen Bedürfnis- und Fähigkeitsnachweis geknüpft wird, dass Armeewaffen in gesicherten Räumen der Armee aufbewahrt werden, dass ein eidgenössisches Waffenregister eingerichtet wird und dass besonders gefährliche Waffen für Private verboten werden. Die Initiative soll einen wirksamen Beitrag leisten, um die Sicherheit zu erhöhen. Denn längst ist es erwiesen, dass die viel zu hohe Verfügbarkeit von Schusswaffen in der Schweiz ein grosses Risiko darstellt, ein Risiko, das ohne Verlust wesentlicher anderer Güter stark zurückgebunden werden kann.

Suizidprävention

Mit Schusswaffen in Griffnähe enden Suizidversuche fast immer tödlich. Bei Suizid handelt es sich überwiegend um eine impulsive, von starken, in einem kurzen Moment überwältigend stark werdenden Gefühlen geleitete Tat. Suizid ist fast immer eine Affekthandlung. Das Bundesamt für Gesundheit kommt deshalb in seinem Bericht zur Suizidprävention vom April 2005 klar zum Schluss, dass ein restriktives Waffengesetz einen wichtigen Beitrag zur Suizid-Verhütung leistete. Auch für die Schweizerische Verbindung der Ärzte und Ärztinnen FMH und die Psychiatrischen Fachgesellschaften der Schweiz ist es wissenschaftlich erwiesen, dass die eingeschränkte Verfügbarkeit von Feuerwaffen die Suizidrate senkt. Sie haben deshalb offiziell die Unterstützung der Initiative beschlossen. Auch der SGB-Vorstand hat im November 2008 auf Antrag seiner Frauenkommission beschlossen, die Volksinitiative politisch-ideell zu unterstützen.

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