Gesichtsverhüllungsverbot ist Symbolpolitik

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Vernehmlassungen
Verfasst durch Regula Bühlmann

Frauendiskriminierung am Gesichtsschleier muslimischer Frauen festzumachen, ist polemisch. Geschlechtsspezifische Diskriminierung ist viel weiter verbreitet und erfordert differenzierte Massnahmen, etwa bei der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes.

Wie der Bundesrat lehnt der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" entschieden ab. Selbstverständlich lehnt der Gewerkschaftsbund SGB die Praxis der Gesichtsverschleierung ab. Er setzt sich in seinem Wirken kompromisslos gegen die Unterdrückung von Frauen und für deren Gleichstellung ein. Doch die Frauendiskriminierung am Gesichtsschleier von muslimischen Frauen festzumachen, ist polemisch.

Denn geschlechtsspezifische Diskriminierung ist in unserer Gesellschaft - gerade auch im Erwerbsleben - weit verbreitet und erfordert differenzierte Massnahmen. Der Vorentwurf eines Bundesgesetzes über das Gesichtsverhüllungsverbot (als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative) ist jedoch keine solche Massnahme, sondern diffamiert eine Bevölkerungsgruppe. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist der Meinung, dass bezüglich Gesichtsverhüllung kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Diese Situationen sind rechtlich bereits geregelt.

» Die vollständige Antwort des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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