Foto der "Geburtstags-Torte" zum traurigen Jubiläum der Lohngleichheits-Analysen

Foto: (c) Unia

5 Jahre Lohngleichheits-Analysen - kein Grund zum Feiern

5 Jahre Lohngleichheits-Analysen - kein Grund zum Feiern. Foto: (c) Unia

Teilnehmerinnen der Aktion

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Fünf Jahre Lohnanalysepflicht – ein Jubiläum mit bitterem Beigeschmack

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Artikel
Verfasst durch Cyrielle Huguenot

Protestaktion gegen andauernde Lohndiskriminierung

Gewerkschafterinnen, Politikerinnen, Vertreterinnen von Berufsverbänden und Frauenrechtsorganisationen haben sich am 30. Juni 2025 in Bern zu einer symbolischen Aktion zum «5. Geburtstag» der Lohngleichheitsanalysen im Gleichstellungsgesetz getroffen. Gemeinsam haben sie gegen die anhaltende Lohndiskriminierung von Frauen, die grossen Lücken im Gleichstellungsgesetz und dessen weitgehend unzureichende Umsetzung in grossen Unternehmen in der Schweiz protestiert.

Zur Erinnerung: Frauen verdienen immer noch durchschnittlich 1'364 Franken weniger pro Monat als Männer. Fast die Hälfte dieses durchschnittlichen Lohnunterschieds lässt sich nicht durch sogenannte «objektive» Faktoren wie Branche, Ausbildung, Alter usw. erklären. Der Anteil dieses nicht erklärbaren Unterschieds ist in den letzten Jahren sogar gestiegen, von 44 Prozent im Jahr 2012 auf 48.2 Prozent im Jahr 2022. In absoluten Zahlen bedeutet das für Frauen im Schnitt rund 8'000 Franken weniger Lohn pro Jahr. Selbst mit einem Lehrabschluss verdienen vier von zehn Frauen weniger als 5'000 Franken im Monat, und jede vierte muss sogar mit einem Lohn von weniger als 4'500 Franken auskommen.

Wirkungslose Analysen

Die Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG), die im Juli 2020 in Kraft getreten ist, sollte dazu beitragen, das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu verringern, indem alle Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten zu Lohnanalysen verpflichtet wurden, um mögliche Ungleichbehandlungen aufzudecken. Diese müssen die Analyse zudem von einer unabhängigen Stelle oder einer Vertretung der Arbeitnehmenden überprüfen lassen und die Ergebnisse ihren Mitarbeitenden mitteilen. 

Diese gesetzlichen Regelungen sind aber quasi wirkungslos: Zum einen betreffen sie nur 0.84 Prozent aller Unternehmen in der Schweiz, die insgesamt etwa 45 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes beschäftigen. Und zum anderen hängt die Durchführung der Analyse vom guten Willen der Arbeitgeber ab, da das Gesetz weder Kontrollen noch Sanktionen bei Nichteinhaltung der Bestimmungen vorsieht.

Diese sehr begrenzte Wirkung wurde durch eine im März 2025 vom Bundesrat veröffentlichte Zwischenbilanz bestätigt. Sie belegt, dass mehr als die Hälfte der betroffenen Unternehmen die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes nicht oder nicht vollständig befolgt haben. Am wenigsten eingehalten wurde die Informationspflicht, und das sogar im öffentlichen Sektor, der eigentlich mit gutem Beispiel vorangehen sollte. Am seltensten wurden die Analysen in der Gastronomiebranche durchgeführt.

Bündelung der Kräfte mit der Koalition gegen Lohndiskriminierung

Anfang März 2025 haben 52 Organisationen, darunter der SGB und mehrere Mitgliedsgewerkschaften, die neu gebildete «Koalition gegen Lohndiskriminierung», einen offenen Brief an den Bundesrat gerichtet und ihn aufgefordert, das Gleichstellungsgesetz erneut zu überarbeiten, um die zahlreichen Mängel zu beheben. Bei einem symbolischen Geburtstagskuchen in Bern, bei dem jedes Stück für eine Lücke im aktuellen Gesetz stand, forderten Vertreterinnen der Koalition das Parlament auf, schnell Massnahmen zu ergreifen, um die Lohngleichheitsanalysen endlich wirksamer zu machen und die anhaltende Lohndiskriminierung zu beenden.

Zu diesen Massnahmen gehören:

  • Kontrollen, um sicherzustellen, dass die betroffenen Unternehmen die Lohnanalysen auch wirklich durchführen
  • abschreckende Sanktionen für diejenigen, die ihren Pflichten nicht nachkommen
  • Ausdehnung des Gesetzes auf Unternehmen ab bereits 50 Beschäftigten
  • regelmässige und ausnahmslose Wiederholung der Analysen
  • transparente Kommunikation der Ergebnisse an die Beschäftigten kommuniziert und
  • eine Weiterführung der Verpflichtung zur Lohnanalyse auch über 2032 hinaus.

Für eine allgemeine Aufwertung der Frauenlöhne und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Solange der Bundesrat und das Parlament hartnäckig keine Massnahmen ergreifen, wird der SGB die inakzeptable Lohndiskriminierung von Frauen anprangern und sich für eine Aufwertung der Frauenlöhne einsetzen. Wir fordern eine allgemeine Lohnerhöhung in den von Frauen mehrheitlich ausgeübten Berufen. Löhne von mindestens 5000 Franken nach der Lehre und von mindestens 4500 Franken für alle müssen zur Norm werden. In Branchen wie der Kinderbetreuung, der Altenpflege oder dem Detailhandel ist eine solche Aufwertung am dringendsten.

Die Verbesserung der Löhne von Frauen erfordert auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie eine gerechtere Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit in Partnerschaften. Deshalb sind mehr öffentliche Investitionen in die familienergänzende Kinderbetreuung dringend nötig, wie sie zum Beispiel die vom SGB unterstützte und eingereichte Kita-Initiative fordert.

Zuständig beim SGB

Cyrielle Huguenot

Zentralsekretärin

031 377 01 12

cyrielle.huguenot(at)sgb.ch
Cyrielle Huguenot
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