Fristenregelung: Wir tolerieren keine Rückschritte!

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Artikel
Verfasst durch SGB-Frauenkommission

Resolution vom 2. Juni 2012 zur Fristenregelung

Angesichts politischer Angriffe auf die Fristenregelung des Schwangerschaftsabbruchs und eine verantwortungsvolle Sexualerziehung an den Schulen unterstützt die SGB-Frauenkommission folgende Resolution, welche von 53 Organisationen unterzeichnet wurde.

Wir halten fest:

Vor zehn Jahren ist in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 die Fristenregelung mit über 72 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden. Dieser Entscheid basierte auf einer jahrzehntelangen breiten Diskussion in der Öffentlichkeit.

Die Fristenregelung hat den Frauen das Recht auf einen eigenverantwortlichen Entscheid über den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft gebracht.

Die Zahlungspflicht der Krankenversicherung für den Eingriff war integrierender Bestandteil der Abstimmungsvorlage und wurde vom Volk klar gutgeheissen.

Die Fristenregelung hat sich in den 10 Jahren seit der Abstimmung bewährt:

  • Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist – trotz Bevölkerungszunahme – nicht angestiegen.
  • Die Schwangerschaftsabbruchrate ist die niedrigste in ganz Europa.
  • Beides ist vor allem einer guten Prävention zu verdanken.

Wir bekämpfen jeglichen Angriff auf diese Errungenschaften: 

Die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ ist abzulehnen.

  • Sie ist ein Angriff auf die Errungenschaften der Fristenregelung und auf das Recht der Frauen auf sexuelle und reproduktive Gesundheit.
  • Sie diskriminiert die Frauen, indem sie die Männer aus der finanziellen Mitverantwortung entlässt.
  • Sie erschwert den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch für finanziell oder sozial benachteiligte Frauen und gefährdet ihre Gesundheit.
  • Sie untergräbt das Solidaritätsprinzip der Grundversicherung.
  • Sie verspricht fälschlicherweise Kostensenkungen im Gesundheitswesen, zielt aber auf die Stigmatisierung des legalen Schwangerschaftsabbruchs. 

Die Petition „Gegen die Sexualisierung der Volksschule“ ist abzulehnen.

  • Eine fundierte und verantwortungsvolle Sexualerziehung an den Schulen fördert die Gesundheit und namentlich die Schwangerschaftsverhütung. Sie hilft, die Zahl ungewollter Schwangerschaften und der Schwangerschaftsabbrüche zu senken.
  • Kinder haben ein Recht auf Information und Wissen.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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