Mann und Frau in einer Fabrik

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Frauen müssen faire Löhne bekommen – die Lohnanalysen sind ein erster Schritt

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Medienmitteilung

Das revidierte Gleichstellungsgesetz ist ab 1. Juli in Kraft.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat lange für die Verbesserung des Gleichstellungsgesetzes gekämpft, um die Lohndiskriminierung von Frauen wirksamer bekämpfen zu können. Diesen Mittwoch tritt nun das revidierte Gesetz in Kraft, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die vorgesehenen Lohnanalysen werden für mehr Transparenz sorgen, doch nach wie vor werden Arbeitgeber, die Frauen beim Lohn diskriminieren, nicht sanktioniert.

Ab diesem Mittwoch haben Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden ein Jahr lang Zeit, um zu analysieren, ob ihr Lohnsystem Frauen diskriminiert. Sie können die Lohnanalysen mit den Sozialpartnern durchführen, ansonsten müssen sie sie bis 2022 von einer externen Revisionsstelle kontrollieren lassen und dann die Resultate innerhalb eines weiteren Jahres ihren Angestellten mitteilen.

Nachdem der sozialpartnerschaftliche Lohngleichheitsdialog gescheitert war, hatte sich der SGB vehement für verbindliche Massnahmen zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung eingesetzt. Als Folge davon hat der Bundesrat eine Revision des Gleichstellungsgesetzes anhand genommen, um Unternehmen zur Analyse ihrer Lohnsysteme zu verpflichten.

Skandalös ist allerdings, dass Unternehmen für Lohndiskriminierung immer noch nicht geradestehen müssen. Entsprechende Sanktionen bei Nichteinhaltung der Lohngleichheit sind schon in der Vernehmlassung aus dem Entwurf gefallen. Und das Parlament hat das Gesetz in der Beratung weiter geschwächt. So sind Lohnanalysen anstatt ab 50 erst ab 100 Mitarbeitenden verpflichtend und die Bestimmungen wurden mit einem Ablaufdatum von 12 Jahren versehen.

Der SGB begrüsst zwar, dass Unternehmen endlich Verantwortung für die Einhaltung der Lohngleichheit übernehmen müssen; jahrelang stand den von Diskriminierung betroffenen Frauen nur der Weg über eine Klage offen. Umso unverständlicher ist jedoch, dass es für Lohndiskriminierung weder Sanktionen gibt, noch dass die Sozialpartner zwingend einbezogen werden müssen. Die Gewerkschaften werden deshalb die Umsetzung des Gesetzes eng begleiten und sich in ihren Branchen für sozialpartnerschaftliche Lohnanalysen einsetzen. Die SGB-Gewerkschaften haben ausserdem eine Weiterbildungsoffensive für Personalvertretungen lanciert, damit diese die Umsetzung der Gesetzesrevision kontrollieren können.

Um die Löhne in Berufen mit hohem Frauenanteil zu erhöhen, braucht es zusätzliche Massnahmen. Denn auch ohne direkte Lohndiskriminierung erhalten Frauen tiefere Löhne als Männer. Und dies nicht etwa, weil ihre Arbeit weniger wert wäre – die Coronakrise hat das Gegenteil bewiesen –, sondern weil Wirtschaft und Gesellschaft zu wenig in Versorgungs- und Betreuungsberufe investieren. Die Schweiz muss die Frauenlöhne dringend verbessern – das revidierte Gleichstellungsgesetz ist ein erster kleiner Schritt dazu.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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