Folgt nun auch der Tatbeweis?

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Artikel
Verfasst durch Christina Werder, SGB-Zentralsekretärin

Gleich mehrfach wird sich die grosse Kammer in der Sommersession mit der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit beschäftigen – und damit Gelegenheit haben, den Sonntagspredigten auch Alltagshandeln folgen zu lassen.

In der bevorstehenden Session wird der Nationalrat darüber entscheiden, ob, was dringend nötig wäre, das Impulsprogramm zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen verlängert werden soll. All denen, die die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit so fördern wollen, bläst jedoch ein steifer Wind entgegen. Im Rat könnte das Programm am Kredit scheitern.

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Das Gesetz ist auf acht Jahre befristet und läuft per 31. Januar 2011 ab. Mit seiner Hilfe konnten bisher 25'000 neue Plätze geschaffen werden. Der Bundesrat schlug vor, das Programm um 4 Jahre zu verlängern. Zuerst stellte er dafür 140 Mio. Franken bereit, in einem zweiten Schritt dann, aus Spargründen, nur noch 80 Mio Franken.

Taktische Spielchen

Die Nationalratskommission hat sich für eine Verlängerung des Impulsprogramms um vier Jahre ausgesprochen. Einsetzen will sie dafür 200 Millionen Franken – also mehr als das Doppelte des Bundesrates. Hinter der auf den ersten Blick so erfreulichen Korrektur steht aber auch viel Taktik und Obstruktionswillen. Denn auch die deklarierten Gegner des Krippenprogramms haben dem höheren Kredit von 200 Millionen zugestimmt. Sie möchten damit aber bewirken, dass das Programm am Ende im Parlament wegen zu hoher Kosten von einer Mehrheit abgelehnt wird. Im Nationalrat gibt es deshalb auch Minderheitsanträge für tiefere Kredite. 

Für den SGB ist klar: Trotz der Schaffung von zahlreichen Betreuungsplätzen in den letzten Jahren vermag das Angebot die steigende Nachfrage nicht zu decken. Ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an qualitativ hochstehenden Kinderbetreuungsplätzen stellt eine Grundvoraussetzung für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie dar und trägt wesentlich zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei. Ein Scheitern der Vorlage muss auf jeden Fall verhindert werden. 

Es wird knapp

Der Nationalrat wird auch über zwei Vorstösse zur Verbesserung des Erwerbsersatzes bei Mutterschaft entscheiden. Eine Parlamentarische Initiative von Nationalrätin Christine Goll verlangt dessen stufenweise Erhöhung von heute 14 Wochen (98 Tage) auf 18 Wochen (126 Tage). Die zuständige Kommission beantragt dem Plenum mit einer knappen Mehrheit, diesen Vorstoss abzulehnen. Sie tut dies ebenso für einen Vorstoss von Nationalrätin Franziska Teuscher. Diese will eine Lücke über den Erwerbsersatz bei Mutterschaft schliessen. Wenn eine Mutter ihr Neugeborenes längere Zeit im Spital lassen muss, soll sie neu die Mutterschaftsentschädigung auch aufschieben dürfen. 

Ein Ja zu den beiden Vorstössen ist nötig, denn es braucht im Bereich der Vereinbarkeit einen neuen Schub.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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