Finanzhilfen Kinderbetreuung: Was lange währt, wird endlich gut

  • Gleichstellung von Mann und Frau
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Verfasst durch Regula Bühlmann

Nationalrat stellt Weichen richtig

Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat grünes Licht gegeben: Der Bund wird über die nächsten fünf Jahre 100 Millionen Franken in die familienergänzende Kinderbetreuung investieren. Ein zukunftsorientierter Entscheid der Grossen Kammer.

Lange hat das Parlament die Vorlage beraten, die in der Vernehmlassung nahezu unbestritten war. Oft schien sie zum Scheitern verurteilt, denn Economiesuisse und ihre politischen Gehilfen wollten berufstätige Eltern partout nicht entlasten. Am 2. Mai hat nun aber auch der Nationalrat den Vorschlag des Bundesrates gutgeheissen, über die nächsten fünf Jahre 100 Millionen Franken in die familienergänzende Kinderbetreuung zu investieren. Unsere Argumente überzeugten auch bürgerliche PolitikerInnen. Insbesondere in der FDP-Fraktion haben etliche sich durch Vernunft statt durch Ideologie leiten lassen.

Schweizer Eltern zahlen zuviel

Der Grossteil des gesprochenen Geldes soll die Kantone darin unterstützen, die in der Schweiz massiv zu hohe Elternbeteiligung an der Finanzierung zu reduzieren. Dazu ist es höchste Zeit. Denn die Eltern tragen in der Schweiz im Schnitt zwei Drittel der (international vergleichbaren) Vollkosten, die im europäischen Umland rund einen Drittel. Kein Wunder, entscheiden sich in der Schweiz immer mehr Frauen gegen Kinder oder dann gegen eine berufliche Karriere. Die vorgesehene Investition ist ein wichtiges Signal, aber immer noch meilenweit vom einen Prozent des BIP entfernt, das die OECD empfiehlt, in die familienergänzende Kinderbetreuung zu investieren.

Dieses Ziel dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, denn die Kinderbetreuung ist eine gesellschaftliche Verantwortung, die öffentliche Hand muss entsprechende Angebote bereitstellen.

Ein kleinerer Teil der Finanzhilfen soll Angeboten zugutekommen, die die Bedürfnisse der Familien besser abdecken: Auch das ist eine Notwendigkeit, denn während den Ferien oder in Randstunden bestehen Lücken bei der familienergänzenden Kinderbetreuung, die berufstätige Eltern vor grosse Herausforderungen stellen.

Korrekte Arbeitsbedingungen

Der SGB ist zufrieden, dass das Parlament mit diesem Entscheid einer rückwärtsgewandten Politik eine Absage erteilt hat. Zukünftig muss es nun vermehrt darum gehen, die Bedürfnisse der Kinder und des Betreuungspersonals zu stärken. Es braucht pädagogisch und entwicklungspsychologisch begründete Kriterien als Voraussetzung für die Finanzierung von Betreuungsangeboten. Ebenso braucht es Minimalstandards für Anstellungs- und Ausbildungsbedingungen für die Angestellten der Betreuungseinrichtungen - insbesondere weil ein allgemeinverbindlich erklärter GAV bisher am Widerstand des Branchenverbands gescheitert ist.

Für die Zukunft wollen wir Betreuungsangebote in guter Qualität und mit guten Arbeitsbedingungen, die allen Familien entsprechend ihren Bedürfnissen zur Verfügung stehen, ohne ein Loch in das Familienportemonnaie zu reissen. Das Parlament hat mit dem JA zu den Finanzhilfen für Kinderbetreuung einen wichtigen Schritt getan. Der SGB setzt sich dafür ein, dass weitere folgen.

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