Finanzhilfen Kinderbetreuung auch über 2019 hinaus

  • Gleichstellung von Mann und Frau
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Verfasst durch Regula Bühlmann

Ein Schritt für mehr Vereinbarkeit

Ein Beschluss der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) ging letzte Woche etwas unter, da im Zentrum der Aufmerksamkeit ihre Entscheidung stand, auf die Vorlage zur Lohngleichheit einzutreten. Doch auch er ist erfreulich und dazu höchst konkret: Die Kommission will nämlich wie die nationalrätliche Schwesterkommission das Impulsprogramm Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung um vier Jahre verlängern.

Ursprünglich hatten Bundesrat und Parlament diese finanzielle Unterstützung neuer Betreuungsplätze nur bis zum 31. Januar 2019 geplant. Die parlamentarischen Kommissionen haben also eingesehen, was die SGB-Gewerkschaften schon lange monieren, nämlich, dass es bei weitem noch nicht genug Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung gibt. Deshalb sollen neue Kinderbetreuungsplätze auch über das Jahr 2019 gefördert werden.

Was erwerbstätige Frauen und Männer freut, freut neuerdings auch die Arbeitgeber: Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Kommissionsentscheid, nachdem er noch vor Jahresfrist eine weitere Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung bekämpft hat. Dies lässt hoffen auf neue Möglichkeiten des sozialpartnerschaftlichen Engagements für die Vereinbarkeit von Beruf und Familienpflichten.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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