Der Ständerat hat es in der Hand, in der Familienergänzenden Kinderbetreuung wieder für mehr Schub zu sorgen. Verlangt ist ein Ja zu einem Schritt, der nicht genügt, aber in die richtige Richtung weist.
Um mit der Fachkräfteinitiative endlich etwas vorwärts zu kommen, hat der Bundesrat im letzten Sommer eine Verlängerung der Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung vorgeschlagen: 100 Millionen Franken sollen über fünf Jahre zu tieferen Elternbeiträgen und zur besseren Abdeckung der Bedürfnisse berufstätiger Eltern führen. Ein kleiner Betrag, eine schlanke Vorlage. Das Geschäft war in der Vernehmlassung denn auch nahezu unbestritten, hat aber seither eine ziemliche Odyssee durchlaufen.
Zur Erinnerung: Im November hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates nach Anhörung von Arbeitgeberverband und économie.suisse (nicht jedoch der Gewerkschaften!) beschlossen, nicht auf den bundesrätlichen Vorschlag einzutreten und ihn demzufolge auch nicht im Detail zu beraten. Der Ständerat hat in der Wintersession diesen unsäglichen Entscheid korrigiert und das Geschäft zur seriösen Beratung zurück an die Kommission geschickt. Die Kommission hat gelernt und ist am 21. Februar weitgehend dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt. Am 14. März kommt dieser nun zurück in den Ständerat.
Auch für die späteren Renten von Bedeutung
Der Ständerat tut gut daran, die Korrekturen seiner Kommission mitzutragen und die angestrebten Verbesserungen in der Familienergänzenden Kinderbetreuung zu ermöglichen. In dieser Session debattiert und verabschiedet das Parlament auch die Reform der Altersvorsorge, deren Kosten auf jeden Fall zu einem übergrossen Teil die Frauen tragen werden. Das Parlament muss deshalb zwingend dafür sorgen, dass diese nicht noch zusätzliche Einbussen bei den Renten aufgebürdet bekommen. Massnahmen wie die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung helfen, Frauen und Männer von der unbezahlten Familienarbeit zu entlasten, und erlauben ihnen, in einem angemessenen Pensum ein rentensicherndes Einkommen zu erzielen.
Die Richtung stimmt
Keinesfalls darf der Ständerat deshalb auf die von einer Minderheit vorgeschlagene Reduktion des Betrages auf 50 Mio. Franken einsteigen. Schon 100 Mio. sind ein zu kleiner Betrag, der zwar zu Verbesserungen führen wird, jedoch lange nicht ausreicht, um das helvetische Malaise in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu beheben. Wie der SGB schon in der Vernehmlassung ausgeführt hat, ist dafür eine Beteiligung der öffentlichen Hand von mindestens 1 Prozent des BIP nötig. Ebenfalls fordert der SGB Qualitätskriterien für subventionierte Einrichtungen und Projekte. Denn das Wohl von Kindern und Personal erfordert zwingend gute Ausbildungen und gute Arbeitsbedingungen für das Personal. In diese Richtung muss die Reise gehen und nicht in Richtung von mehr Sparmassnahmen und Abbauprogrammen, wie sie neoliberale PolitikerInnen fordern.