Es gibt kein Zurück in den Kalten Krieg gegen die Frauen

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Artikel
Verfasst durch Christina Werder, Zentralsekretärin SGB

Nationalrat Föhn sorgt für Bise. In Sachen Schwangerschaftsabbruch will er zurück in die Zeit des Kalten Krieges gegen die Frauen. Gegen solche Rückfälle müssen die Frauen am 14. Juni ein klares gesellschaftspolitisches Zeichen setzen.

Am 2. Juni 2002 hat das Schweizer Stimmvolk mit 72% JA-Anteil die Fristenregelung angenommen. Dank jahrelangem Kampf der Frauen war der Schwangerschaftsabbruch endlich entkriminalisiert. Die Leistungspflicht der Krankenversicherung war Bestandteil dieser Abstimmungsvorlage. Das Gesetz ist seit 1. Oktober 2002 in Kraft.

Einigen Anhängern der alten scheinheiligen Moral lag dieser Entscheid schwer auf dem Magen. Sie liessen ein bisschen Zeit verstreichen und begannen dann ihr Sabotagewerk. Nicht frontal, sondern subtil und neu eingekleidet. Einer ihrer Lautsprecher ist der Schwyzer SVP-Nationalrat Peter Föhn. Föhn will nicht wieder die Abtreibung verbieten. Er will „nur“ die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem obligatorischen Leistungskatalog der Grundversicherung. Lediglich im Falle einer Vergewaltigung sowie in Fällen, bei denen das Leben der Mutter gefährdet ist, soll der Schwangerschaftsabbruch durch die obligatorische Grundversicherung bezahlt werden. Diese Motion von Föhn behandelt der Nationalrat am 12. April anlässlich seiner Sondersession. 

Föhn begründet und verkauft seinen Vorstoss als Beitrag zur Kostensenkung im Gesundheitswesen. Was aber wäre die Konsequenz, wenn der Kalte Krieger wider die Frauen mit seinem Vorschlag durchkäme? Frauen mit bescheidenen Einkommen müssten – wie in früheren Zeiten – wieder zu Selbsthilfemethoden greifen oder unprofessionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Unglaublich, dass im 21. Jahrhundert Frauen erneut solch unwürdige Situationen zugemutet werden sollen!

Peter Föhn ist alles andere als isolierter Einzelkämpfer. Letztes Jahr wurde eine eidgenössische Volksinitiative lanciert, die eine Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung verlangt – mit dem genau gleichen Argument der Kostensenkung. Am 26. Juli 2011 läuft die Sammelfrist ab. 

Gegen diese dauernde Drohung eines Rückfalls in überwunden geglaubte Zeiten gibt es nur eins: Am 14. Juni 2011 setzen wir Frauen ein deutliches Zeichen für die Gleichstellung - und auch für eine gleichstellungsgeprägte Gesellschaft. 

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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