Foto der "Geburtstags-Torte" zum traurigen Jubiläum der Lohngleichheits-Analysen

Foto: (c) Unia

 

Erneute Schwächung der Lohngleichheits-Analysen

  • Gleichstellung
Medienmitteilung

Kritik am Entscheid der WBK-S

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats will die Lohngleichheitsanalysen schwächen, anstatt sie zu stärken. Damit ignoriert sie sowohl die geltenden Rechtsvorschriften als auch die immer noch bestehenden Lohndiskriminierungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert diese Entscheidung als unverantwortlich und fordert stattdessen griffige Massnahmen gegen Lohndiskriminierung.

Die Kommission will Zulagen für Schicht- und Pikettdienst aus den Lohngleichheitsanalysen ausschliessen. Dieser Entscheid widerspricht dem gesetzlichen Rahmen und der Rechtsprechung und ist ein Affront gegen alle Arbeitnehmerinnen, die seit langem gegen die anhaltende Lohndiskriminierung in der Arbeitswelt kämpfen.

Die Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse sieht vor, dass alle Lohnbestandteile in die Analyse einbezogen werden müssen. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten sind seit 2020 dazu verpflichtet, diese durchzuführen. Zulagen für Schicht- und Pikettdienste sind Bestandteile des Lohns, auch gemäss der herrschenden Lehre und Rechtsprechung zur Bundesverfassung, zum Gleichstellungsgesetz und zu anderen Rechtsgebieten wie dem Sozialversicherungs- oder Steuerrecht.

Unter völliger Missachtung dieses rechtlichen Rahmens hat die Kommission des Ständerats eine Motion angenommen, die vorsieht, diese Zulagen künftig bei den Lohnanalysen auszuklammern. Eine Erklärung des Arbeitgebers, dass sie nicht diskriminierend gestaltet sind und sowohl für Männer als auch für Frauen zugänglich sind, soll dafür genügen. Die Kommission öffnet damit Tür und Tor für Lohngleichheitsanalysen mit verfälschten Ergebnissen, die keine verlässlichen Informationen mehr über die Lohngleichheit in den Unternehmen liefern. Direkte oder indirekte Diskriminierungen könnten somit wegen der Intransparenz fortbestehen.

Zudem hat die Kommission zwei parlamentarische Initiativen knapp abgelehnt, die darauf abzielten, die regelmässige Wiederholung der Lohnanalysen sicherzustellen und diese über das im aktuellen Gesetz festgelegte Auslaufdatum 2032 hinaus fortzuführen. Ein vernichtender Zwischenbericht deckte kürzlich auf, dass mehr als jedes zweite Unternehmen gegen das Gesetz verstösst, indem es die vorgeschriebenen Lohnanalysen nicht ordnungsgemäss durchführt. Dennoch weigert sich die Kommission des Ständerats, Massnahmen zu ergreifen, um das Gesetz wirksamer zu gestalten.

Der SGB erinnert daran, dass Lohnungleichheiten hohe Kosten für die Frauen und die Wirtschaft bedeuten und sie nicht von selbst verschwinden werden. Laut der Schweizer Lohnstrukturerhebung (LSE) von 2022 verdienen Frauen im Durchschnitt immer noch 1354 Franken weniger pro Monat als Männer, was einem Lohnunterschied von 16.2 Prozent entspricht. Fast die Hälfte des geschlechtsspezifischen Lohnunterschieds (48.2 %) – im privaten und öffentlichen Sektor zusammengenommen – lässt sich nicht durch objektive Faktoren wie Branche, Ausbildung, Alter oder weiteres erklären. Dies bedeutet eine unerklärbare Lohndiskriminierung und konkreten Einkommensausfall von 652 Franken pro Monat im Portemonnaie der Frauen. Dieses Geld fehlt nicht nur den Frauen bei ihrem Lohn und ihrer Altersvorsorge. Es fehlt auch dem Staat in Form von Steuereinnahmen und den Sozialversicherungen durch weniger Beiträge an AHV, ALV und IV.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert das Parlament auf, die unverantwortlichen Entscheidungen der Ständerats-Kommission zu korrigieren und rasch zusätzliche und wirksame Massnahmen zu ergreifen, um Lohndiskriminierungen zu bekämpfen, anstatt sie zu tolerieren.

Zuständig beim SGB

Cyrielle Huguenot

Secrétaire centrale

031 377 01 12

cyrielle.huguenot(at)sgb.ch
Cyrielle Huguenot
Top