Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat Lücken bei den gesetzlichen Grundlagen zur Durchsetzung der Lohngleichheit anerkannt und endlich Massnahmen ergreift. Die Pflicht für die Unternehmen, die Löhne regelmässig mit einer anerkannten Methode zu überprüfen und darüber Bericht zu erstatten, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Damit wird Verbindlichkeit und Transparenz geschaffen. Allerdings gehen die vorgeschlagenen Massnahmen zu wenig weit. Eine Pflicht, festgestellte Lohndiskriminierungen zu beseitigen, ist nicht vorgesehen. Es fehlt zudem eine Kontrollbehörde mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen, in die auch die Sozialpartner einbezogen sind und die die Lohngleichheit durchsetzen kann. Zudem müssen auch Bund, Kantone und Gemeinden in die Pflicht genommen werden.
Der Handlungsbedarf ist gross, denn der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau ist zuletzt sogar wieder leicht angestiegen auf 18.9 Prozent. Über einer Million Frauen entgehen auf Grund der Lohndiskriminierung pro Jahr 7.7 Milliarden Franken bzw. 677 Franken pro Monat. Diese gesetzeswidrige Lohneinbusse bezahlen die Frauen im Alter noch einmal, indem ihre Renten tiefer sind. Dieses Geld, das die Wirtschaft einsteckt fehlt auch den Familien. Diese Lohneinbussen werden die Frauen nicht weitere Jahrzehnte schlucken!
Auskünfte:
- Christina Werder, Zentralsekretärin SGB zuständig für Lohngleichheit, 079 341 90 01