Endlich ein Schritt in Richtung Vaterschaftsurlaub

  • Gleichstellung von Mann und Frau
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Verfasst durch Regula Bühlmann

Kommission erkennt Zeichen der Zeit

Die Schweiz ist ein Schlusslicht, wenn es um bezahlte Urlaube für Eltern geht: der Mutterschaftsurlaub ist im internationalen Vergleich sehr kurz, der Vaterschaftsurlaub ist von wenigen Ausnahmen abgesehen nur minim entwickelt. Es ist höchste Zeit, dass sich dies ändert.

Die nationalrätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit hat die Zeichen der Zeit erkannt und eine Chance ergriffen: Mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission am 15. April entschieden, der Parlamentarischen Initiative Martin Candinas (CVP) Folge zu leisten und Vätern einen zweiwöchigen über die EO bezahlten Vaterschaftsurlaub zu gewähren.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist kein Frauen-, sondern ein gesellschaftliches Thema, das alle betrifft. Dass auch bürgerliche Politiker wie Candinas einen bezahlten Vaterschaftsurlaub fordern, zeigt, wie aktuell und breit abgestützt das Anliegen ist: Junge Väter wollen Verantwortung übernehmen und ihren Platz in der Familie einnehmen. Wird ihnen dies vorenthalten, stellt das die Weichen weiterhin in Richtung einer traditionellen Rollenverteilung: Väter werden so in die Rolle des Familienernährers gedrängt, Mütter in die Rolle der Familienfrau. Der SGB setzt sich deshalb dafür ein, dass Väter früh die Möglichkeit bekommen, eine Beziehung zu ihren Kindern aufzubauen – damit auch später eine faire Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit möglich ist.

Gemäss Candinas sollen Väter einen zweiwöchigen Urlaub beziehen können, bis das Kind sechs  Monate alt ist. Diese zwei Wochen sollen wie der Mutterschaftsurlaub zu 80% über die Erwerbsersatzordnung bezahlt werden. Dies ist das Minimum, das die Schweiz für ihre Familien tun kann. Der SGB ist zuversichtlich, dass auch die ständerätliche Schwesterkommission das Anliegen unterstützt. Er fordert über diese zwei Wochen Vaterschaftsurlaub und den gesetzlichen Mutterschaftsurlaub hinaus eine mindestens 24-wöchige, solidarisch finanzierte Elternzeit, die paritätisch zwischen den Eltern aufgeteilt wird – damit die Schweiz den familienpolitischen Anschluss an Europa nicht ganz verliert.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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