Endlich die Handbremse lösen!

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Artikel
Verfasst durch Christine Michel, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission

Für gleichwertige Arbeit verdient ein Mann 50, eine Frau nur 41 Franken. Macht die Wirtschaft bei der Bekämpfung der Lohndiskriminierung der Frauen im gleichen Tempo weiter wie in den letzten 10 Jahren, so wird auch das Erwerbsleben einer jungen Frau nicht ausreichen, um die Lohngleichheit umgesetzt zu sehen.

In der Privatwirtschaft werden Frauen heute rein auf Grund des Geschlechts um 677 Fr. monatlich geprellt. Mit den gewerkschaftlichen Initiativen zur Einführung eines Mindestlohns und von höheren Renten bleiben wir am Thema Einkommen und Gleichstellung konkret dran.

Unterschiedliche Auswirkungen in den Branchen – Lohndiskriminierung bleibt

Im Detailhandel, in dem Verkäuferinnen mit abgeschlossener Lehre arbeiten, verdienen Frauen bei gleichem Alter, gleicher Ausbildung und gleicher beruflicher Stellung 633 Franken pro Monat weniger als ihre männlichen Kollegen. Zudem verdienen sie oft weniger als 4'000 Franken. Gerade Frauen sind von Tieflöhnen stark betroffen, was auch die Meldungen auf dem Tieflohnrechner der Unia deutlich zum Ausdruck bringen. Nur die Umsetzung der Lohngleichheit und ein Mindestlohn von 4'000 Franken werden Verkäuferinnen ein anständiges Einkommen sichern, von dem sie leben können.

Im Gesundheitswesen, in dem ebenfalls sehr viele Frauen arbeiten, beträgt der diskriminierende Lohnunterschied immer noch 388 Franken pro Monat. Die Löhne sind im Gesundheitswesen durch Gesamtarbeitsverträge und öffentliche Anstellungsreglemente bisher noch besser geschützt als in anderen Branchen, geraten jedoch immer stärker unter Druck. Dies macht die Übernahme des Spitals La Providence in Neuenburg durch einen Privatkonzern deutlich, bei der der geltende Gesamtarbeitsvertrag ausgehebelt wird. Individuell ausgehandelte Löhne sind intransparent und benachteiligen erwiesenermassen die Frauen.

Freiwilligkeit reicht nicht

Trotz klarem Handlungsbedarf beteiligen sich in allen erwähnten Branchen nur sehr wenige Unternehmen am Lohngleichheitsdialog. Dies macht deutlich: Freiwillige Massnahmen reichen nicht aus. Zur Durchsetzung der Lohngleichheit braucht es zwingende Massnahmen, welche die Wirtschaft zum Handeln bewegen.

Mindestlohn 4'000.- und höhere Renten

Ob in Lohn- oder GAV-Verhandlungen, die Gewerkschaften bleiben nicht nur im Hinblick auf den 8. März dran am Thema Lohndiskriminierung. Sie packen das Thema Einkommen und Gleichstellung konkret an. Die Stimmbevölkerung wird sich nämlich in naher Zukunft zu mehr Gleichstellung äussern können:

Die Mindestlohninitiative des SGB verlangt einen Mindestlohn von 4'000 Franken pro Monat. 400'000 Menschen, davon 300'000 Frauen, werden unverzüglich davon profitieren können.

Die SGB-Initiative AHVplus ist startbereit und verlangt eine Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent. Alle Frauen, insbesondere alleinerziehende Mütter, werden davon profitieren können. 

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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