Eine diskriminierungsfreie Arbeitswelt - auch für LGBT!

  • Gleichstellung von LGBT
Artikel
Verfasst durch Reto Wyss

Umfrage zeigt Benachteiligung

Die "Fédération Genevoise des Associations LGBT" (Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender) hat in einer vom SGB unterstützten Studie aufgezeigt, dass Trans-, Homo- und Biphobie am Arbeitsplatz noch längst nicht der Vergangenheit angehören. Das hat auch materielle Konsequenzen.

Diskriminierung am Arbeitsplatz ist auch in der Schweiz für viele noch immer etwas Alltägliches. Besonders davon betroffen sind Personen mit einer Transidentität: Laut einer Umfrage des "Transgender Network Switzerland" (TGNS) wird jede dritte Kündigung von Transpersonen explizit mit deren Geschlechtsidentität "begründet". Ihre Arbeitslosenquote liegt denn auch bei rund 20% und damit um ein Vielfaches über dem Bevölkerungsdurchschnitt.

Diese Zahlen zeigen, dass es noch viel zu tun gibt auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Arbeitswelt. Dies gilt nicht nur für Transpersonen, sondern auch für Schwule, Lesben und Bisexuelle. Die "Fédération Genevoise des Associations LGBT" hat nun in einer kürzlich erschienenen und vom SGB unterstützten Studie aufgezeigt, wie der LGBT-Berufsalltag in der Schweiz ganz konkret ausschaut. Quintessenz: Das Private ist beruflich. Die Studie definiert in einem zweiten Teil Richtlinien zur Umsetzung einer "Diversitätsstrategie" auf Unternehmensebene. Diese soll insbesondere kleinen und mittelgrossen Unternehmen helfen, Homo-, Bi- und Transphobie vorzubeugen und eine gelebte Kultur des Respekts und der Gleichheit zu etablieren.

Aber auch auf Gesetzesebene bleibt vieles zu tun. Im jährlich erscheinenden ILGA-Ranking "Rainbow Europe" zur rechtlichen und gesellschaftlichen Situation von LGBT-Menschen liegt die Schweiz 2017 lediglich auf dem 26. Rang (!) und damit weit hinter den Nachbarländern Frankreich und Deutschland. Mit ein Grund: die Ehe und etliche damit verbundene Rechte (z.B. in der Altersvorsorge) bleiben heterosexuellen Paaren vorbehalten. Das Parlament hat sich allerdings bewegt und einen entsprechenden Vorstoss überwiesen. Der Ball liegt schon länger bei der Bundesverwaltung, die sich noch bis Sommer 2019 Zeit ausbedingt hat. Die Erwartungen wachsen entsprechend!

 

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

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reto.wyss(at)sgb.ch
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