Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst den Entscheid des Nationalrats, die Bundesbeiträge an institutionelle Kinderbetreuungsangebote beizubehalten und eine Elternzulage einzuführen. Die vorgesehenen Beträge sind jedoch bei weitem nicht ausreichend, und die Frage der Arbeitsbedingungen in den Betreuungseinrichtungen wurde ignoriert. Die Vorlage muss noch verbessert werden, wenn sie zu deutlichen Fortschritten in den Bereichen Entwicklung, Kostenverteilung und Qualität führen soll.
Der Nationalrat ist heute der Empfehlung seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) gefolgt und hat sich für Finanzhilfen des Bundes an die Kantone zum Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung ausgesprochen, dies auf der Grundlage von Programmvereinbarungen.
Im Rahmen der Beratungen zum Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung als indirekter Gegenvorschlag zur Kita-Initiative hat der Nationalrat einen Verpflichtungskredit des Bundes von 200 Millionen Franken für eine Dauer von vier Jahren bewilligt. Der SGB begrüsst den Entscheid, einen Verpflichtungskredit des Bundes beizubehalten, entgegen des Nichteintretens des Ständerats im Dezember 2024. Im Rahmen der Vernehmlassung im vergangenen Jahr hatte sich der SGB jedoch für einen Kredit von 750 Millionen Franken für die ersten vier Jahre ausgesprochen, also fast viermal so viel.
Die Investitionen der Schweiz in die Betreuung und Bildung von Kindern im Alter von drei bis fünf Jahren machen nur 0,3 Prozent des BIP pro Jahr aus, während die durchschnittlichen Ausgaben der anderen OECD-Länder doppelt so hoch sind. Ein Bundeskredit von 200 Millionen Franken für vier Jahre ist zu gering, um das Angebot und die Qualität der familien- und schulergänzenden Betreuung deutlich zu verbessern.
Der SGB bedauert auch, dass diese Programmvereinbarungen keine Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in familienergänzenden Betreuungseinrichtungen vorsehen, obwohl schlechte Arbeitsbedingungen für eine ungewöhnlich hohe Fluktuation des Personals in diesen Einrichtungen und für häufigen Berufsabbruch verantwortlich sind.
Darüber hinaus bedauert die SGB, dass der Nationalrat keine Einigung erzielen konnte, was die Erhöhung der Betreuungszulage für erwerbstätige Eltern betrifft, die ihre Kinder in familienergänzenden Betreuungsstrukturen unterbringen. Der vorgesehene Betrag von 100 Franken pro Monat und Betreuungstag liegt weit unter den durchschnittlichen Kosten für einen Betreuungsplatz, die zwischen 42 und 128 Franken pro Tag liegen. Bedauerlich ist auch, dass diese Zulage nicht über das 8. Lebensjahr hinaus gezahlt werden kann.
Der SGB engagiert sich seit langem für eine öffentliche Finanzierung familienergänzender Kinderbetreuungsangebote, die ermöglicht, ausreichend bezahlbare Betreuungsplätze zu schaffen. Der Mangel an Betreuungsplätzen und deren zu hohe Kosten für Familien zwingen noch immer viel zu viele Frauen dazu, gegen ihren Willen ihre Erwerbstätigkeit zu reduzieren oder sogar ganz aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, um sich um ihre kleinen Kinder zu kümmern. Wir fordern den Ständerat auf, sich in der Sommersession für Massnahmen auszusprechen, die durch eine höhere Bundesfinanzierung die Vereinbarkeit von Beruf und Familie deutlich verbessern.