Druckindustrie: Die Unternehmen handeln nicht

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Artikel
Verfasst durch Toya Krummenacher, Gleichstellungsbeauftragte Syndicom

Der nicht erklärbare und somit diskriminierende Anteil des Lohnunterschiedes zwischen den Geschlechtern liegt im Druckgewerbe mit 54.3% deutlich über dem Durchschnitt von 37.6%.Das heisst die Hälfte der Lohndifferenz zwischen Frau und Mann ist schlicht und einfach reine Diskriminierung der Frauen auf Grund ihres Geschlechtes.

Mit diesen miesen Werten belegt das Druckgewerbe den schockierenden 6. Platz aller untersuchten Branchen. Obwohl sich der Arbeitgeberverband Viscom dieser Tatsache nicht verschliesst, so ist es nach wie vor beschämend, dass aus dieser Branche nur ein Unternehmen dem Lohngleichheitsdialog beigetreten ist. Dies zeigt, dass konkrete Massnahmen gegen Lohndiskriminierung nicht freiwillig sein dürfen.

Die Gewerkschaft syndicom fordert daher für einen neuen Gesamtarbeitsvertrag in dieser Branche klare Instrumente, welche der Lohndiskriminierung entgegen wirken:

  1. Mindestens 22 CHF pro Stunde: Davon würden auf einen Schlag ca. 40% aller ungelernten Frauen direkt profitieren! Heute liegen ca. 50% aller Löhne bei ungelernten Frauen unter 4000.-CHF!
  2. GAV-unterstellte Betriebe müssen die Lohngleichheit regelmässig überprüfen: Aus der Freiwilligkeit wird ein Muss mit Konsequenzen, denn bei vorhandener Lohndiskriminierung muss diese innert zwei Jahren behoben werden. Damit würden auf einen Schlag 750 Firmen konkrete Massnahmen zur Umsetzung der Lohngleichheit gemäss Bundesverfassung ergreifen müssen.

Der Arbeitgeberverband hat zwar ein gewisses Entgegenkommen bzgl. der Überprüfung der Lohndiskriminierung signalisiert, doch fehlt das Verständnis für verbindliche Kontrollen.

Erschwerend kommt natürlich hinzu, dass die Branche sich in einem vertragslosen Zustand befindet.

Gerade aus Sicht der Frauen, und um die Verfassung zu respektieren, muss Viscom sich auf einen Gesamtarbeitsvertrag mit syndicom und auf die zentrale Forderung der Anhebung der Mindestlöhne einlassen.

Hier ergäbe sich denn auch Terrain für Bundesrat Schneider-Amman. Eigentlich müsste er entsprechend auf den Arbeitgeberverband einwirken...

Aktionen überall in der Schweiz

Die SGB-Gewerkschaften werden am 8. März in allen Landesgegenden Aktionen für Lohngleichheit machen. Unia wird landesweit im Detailhandel und in der Industrie auftreten, das Gleiche gilt für Syndicom, und dies über die Druckbranche hinaus. Die Gewerkschaft SEV wird am 7. März Aktionen in Bern und Bellinzona machen. Der VPOD hat insbesondere in Freiburg eine grössere Aktion im Gesundheitswesen vorgesehen. Die SGB-Frauen ihrerseits demonstrieren am 7. 3. Mittags vor dem Bundeshaus.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
Top