Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst das klare Votum des Parlaments, die Lücken in der Arbeitslosenversicherung für schwangeren Frauen zu schliessen. Der Druck hat gewirkt, endlich diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen: Schwangere sollen vor der Entbindung nicht länger ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung und damit auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung verlieren. Und zweitens soll die Anzahl der Taggelder erhöht werden, die ihnen bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden können.
Der Nationalrat hat sich dem Beschluss des Ständerats vom vergangenen September angeschlossen und einer Motion zugestimmt, die den Weg ebnet für einen besseren Schutz von Schwangeren in der Arbeitslosenversicherung. Derzeit verlieren jedes Jahr etwa 500 Frauen ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung und damit auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld, selbst wenn die betroffenen Frauen jahrelang Beiträge gezahlt haben.
Zu verhindern, dass sie ihren Leistungsanspruch verlieren, verursacht nur minimale zusätzliche Kosten: 0.12 Prozent der Ausgaben der Arbeitslosenversicherung, d. h. 8 Millionen Franken von insgesamt 7 Milliarden Franken. Angesichts eines Einnahmenüberschusses von 1.4 Milliarden Franken im Jahr 2024 fallen die zusätzlichen Kosten im Budget der Versicherung kaum ins Gewicht, sind jedoch für die betroffenen Frauen von grosser Bedeutung. So wird verhindert, dass sie in eine prekäre Lage geraten, in einer Zeit in der sie sich auf die Geburt vorbereiten sollten.
Darüber hinaus will das Parlament, schwangeren Arbeitslosen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit mehr Taggelder gewähren. Derzeit erhalten die Betroffenen nach Ablauf von 30 aufeinanderfolgenden Tagen keine weitere Arbeitsunfähigkeitsentschädigung mehr und stehen dann ohne Einkommen da. Die 30 Tage sind jedoch schnell aufgebraucht, da schwangere Frauen während ihrer Schwangerschaft im Durchschnitt sechs Wochen lang arbeitsunfähig sind.
Das Engagement des SGB und weiterer Organisationen hatte Erfolg und konnte das Parlament davon überzeugen, diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Das Dossier geht nun zurück an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates. Der Gewerkschaftsbund wird die weiteren Arbeiten zur Umsetzung dieser Reform weiter aufmerksam begleiten.

