Der SGB lehnt jeden Rückschritt im Kampf gegen Lohndiskriminierung ab

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Medienmitteilung

Wenige Tage vor dem 30. Jahrestag des Inkrafttretens des Gleichstellungsgesetzes sendet der Ständerat ein verheerendes politisches Signal. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist klar: die Instrumente zur Kontrolle der Lohngleichheit müssen gestärkt und nicht abgebaut werden.

Der SGB kritisiert den fehlenden politischen Willen, Lohndiskriminierung wirksam zu bekämpfen, scharf. Der Entscheid des Ständerats ist inakzeptabel. Er weigert sich nicht nur, die Lohngleichheitsanalysen in den Unternehmen dauerhaft zu verankern, sondern beschliesst auch ganz bewusst, sie zu schwächen.

Künftig soll es ausreichen, dass Unternehmen selbst deklarieren, dass die von ihnen an ihre Mitarbeitenden ausgerichteten Schichtzulagen dem Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» entsprechen. Ein solcher Ansatz öffnet der Willkür Tür und Tor und bedeutet einen inakzeptablen Rückschritt. Das Scheitern des Lohngleichheitsdialogs zwischen 2009 und 2014 hat klar gezeigt, dass freiwillige Massnahmen der Unternehmen kein wirksamer Weg sind, um Lohngleichheit zu erreichen. Der Kampf gegen Lohndiskriminierung darf nicht auf der Selbsteinschätzung der Arbeitgebenden beruhen; es braucht objektive und unabhängige Analyse- und Kontrollinstrumente.

Frauen sind in der Schweiz nach wie vor von erheblichen Lohnungleichheiten betroffen. Ein beträchtlicher Teil dieser Unterschiede bleibt unerklärt und stellt eine gesetzeswidrige Diskriminierung dar, die mit geeigneten Mitteln bekämpft werden muss. Die obligatorischen Lohngleichheitsanalysen sind bereits heute ein ungenügender Kompromiss. Sie betreffen nur einen Teil der Unternehmen und sind mit keinerlei staatlichem Kontrollmechanismus verbunden. Anstatt dieses Instrument zu verbessern, reisst der Ständerat eine neue Lücke auf, indem er zulässt, dass bestimmte Lohnbestandteile aus den Analysen ausgeklammert werden.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wehrt sich entschieden gegen eine Abschwächung der Lohngleichheitsanalysen. Während andere europäische Länder ihre Instrumente zur Gewährleistung von Transparenz und Lohngleichheit stärken, kann sich die Schweiz keinen Rückschritt leisten. Lohngleichheit ist keine administrative Last, von der Unternehmen befreit werden müssen. Sie ist ein durch die Verfassung garantiertes Grundrecht. Jeder Versuch, die Kontrollinstrumente zu schwächen, verzögert ihre Verwirklichung und benachteiligt Hunderttausende Arbeitnehmerinnen.

Der SGB fordert eine rasche Anpassung des Gleichstellungsgesetzes mit folgenden Massnahmen:

  • verbindliche Kontrollen und Sanktionen für Unternehmen, die sich weigern, ihre Löhne zu überprüfen;
  • Ausweitung der Pflicht zu regelmässigen Lohnanalysen auf alle Unternehmen;
  • Verpflichtung zur Vorlage von Massnahmen zur Beseitigung festgestellter Lohnungleichheiten.

Zuständig beim SGB

Cyrielle Huguenot

Zentralsekretärin

031 377 01 12

cyrielle.huguenot(at)sgb.ch
Cyrielle Huguenot
Top