Bundesrat will nun auch de facto Lohnkontrollen ermöglichen

  • Gleichstellung von Mann und Frau
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Verfasst durch Christina Werder

Lohngleichheit in den Beschaffungen des Bundes

Am 1. Mai 2013 hat der Bundesrat beschlossen, das Gleichstellungsbüro aufzustocken. Damit soll dieses in der Praxis korrekt durchführen können, wozu es einen gesetzlichen Auftrag hat: Lohnkontrollen im Beschaffungswesen des Bundes durchzuführen.

Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) hält in Artikel 8 fest, dass der Bund nur Aufträge an Unternehmen erteilt, die die Lohngleichheit einhalten. Das tönt gut und vorbildlich, hat aber in der Praxis einen grossen Haken. Den Auftrag für diese Kontrollen hat der Bund an das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) delegiert. Der Bund hat bei der Einführung dieser Bestimmung dem EGB jedoch keine separaten Mittel für die Kontrollen gesprochen. Das EGB muss die Kontrollen von seinem Budget berappen. Deshalb sind seit Einführung der Bestimmung im Jahr 2006 keine zwanzig Unternehmen kontrolliert worden. Im Jahr 2010 waren es 4 Kontrollen auf 377 Aufträge. Der SGB hat mehrmals gegen diese jämmerliche Umsetzung der Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen protestiert. Selbst Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf musste im Parlament eingestehen, dass es zu wenig Kontrollen gäbe.

Nunmehr bewegt sich der Bundesrat. Parlamentarische Vorstösse und die Gleichstellungsleitlinie in der bundesrätlichen Legislaturplanung haben das Terrain vorbereitet. An seiner Sitzung vom 1. Mai hat der Bundesrat dem EBG zwei zusätzliche Stellen gutgeheissen. Damit soll dieses vor allem mehr Kontrollen im Rahmen des Beschaffungswesens des Bundes durchführen. Korrekter ausgedrückt: damit wird das EGB seine Kontrollfunktion beim Beschaffungswesen über ein Stichprobenniveau hinaus wahrnehmen können.

Der Entscheid ist allerdings noch nicht ganz im Trockenen. Der Bundesrat muss im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Personalressourcen Mitte 2013 die Aufstockung beim EBG bestätigen. Dann werden wir sehen, wie ernst es dem Bundesrat mit der Durchsetzung der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens ist.

Also erst ein vorläufiges Fazit: In einem eingegrenzten Bereich der Durchsetzung der Lohngleichheit steht der Bundesrat offenbar nicht mehr auf die Bremse. Das ist gut. Verlangt ist aber deutlich mehr: Die Politik muss im ganzen weiten Feld der Lohngleichheit endlich griffige Kontrollmechanismen durchsetzen.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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