Bundesrat muss Lohngleichheit mit Kontrollbehörde durchsetzen

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Medienmitteilung
Verfasst durch Christina Werder

15 Jahre Aktionsplan Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann

Der am Donnerstag präsentierte Bericht der Bundesverwaltung zur Umsetzung des "Aktionsplans Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann" zeigt es deutlich: Den Grundsatz "Gleicher Lohn für Mann und Frau für gleiche und gleichwertige Arbeit" setzen die Arbeitgeber in der Schweiz nur ungenügend um. Auch mehrere Jahrzehnte nach der Verankerung dieses Prinzips in der Bundesverfassung und 18 Jahre nach Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes besteht noch grosser Handlungsbedarf.

Der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau ist zuletzt sogar wieder leicht angestiegen auf 18.9 Prozent. Den Frauen entgehen auf Grund der Lohndiskriminierung pro Jahr 7.7 Milliarden Franken. Diese gesetzeswidrige Lohneinbusse bezahlen die Frauen im Alter noch einmal, indem ihre Renten tiefer sind. Würde es mit der Durchsetzung des Verfassungsauftrags zur Lohngleichheit in diesem Tempo weitergehen, müssten die Frauen weitere Jahrzehnte warten bis sie zu ihrem Recht kommen. Betroffen sind mehr als eine Million erwerbstätige Frauen.

Das zeigt: Mit freiwilligen Massnahmen und Gefälligkeitsgutachten kann der Verfassungsauftrag nicht umgesetzt werden. In der Pflicht steht nun der Bundesrat. Er muss die gesetzlichen Grundlagen für eine Behörde schaffen, die unter Einbezug der Sozialpartner Kontrollen durchführt und die Lohngleichheit durchsetzt. Gleichzeitig sind die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, regelmässig sozialpartnerschaftlich die Löhne mit anerkannten Methoden zu überprüfen und das Resultat zu kommunizieren. Wird Lohnungleichheit festgestellt müssen die Frauenlöhne angepasst werden.

Auskünfte:

 

  • Christina Werder, Zentralsekretärin SGB zuständig für Lohngleichheit, 079 341 90 01

 

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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