Bessere Kinderbetreuung, mehr Finanzhilfe

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Artikel
Verfasst durch Regula Bühlmann

Vorschau Wintersession – Finanzhilfe für Kinderbetreuung

Wenn Frauen vermehrt als Fachkräfte erwerbstätig sein sollen, dann braucht es mehr Vereinbarkeit. Für mehr Vereinbarkeit braucht es - auch - eine bessere Kinderbetreuung. Wie kann sich da eine ständerätliche Kommission querlegen?

Im Rahmen der Fachkräfteinitiative hat der Bundesrat eine Verlängerung der Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung vorgeschlagen: Mit 100 Millionen Franken sollen während fünf Jahren Kantone und Gemeinden unterstützt werden, welche die Elternbeiträge senken. Unterstützung bekommen sollen auch Projekte, die die Bedürfnisse der berufstätigen Eltern besser abdecken.

In der Vernehmlassung war die Zustimmung gross: 83 von 103 Teilnehmenden haben die Vorlage begrüsst, darunter 18 Kantone, alle Parteien ausser SVP und FDP, sowie die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete. Weitere 7 Teilnehmende haben immerhin die Unterstützung von Projekten, die den Bedürfnissen der Eltern entgegenkommen, gutgeheissen, unter anderem auch der Schweizerische Arbeitgeberverband.

Der Rückschritt...

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat am 7. November mit Stichentscheid der Präsidentin Nichteintreten beschlossen. Das Wieso ist aufgrund des Kommissionsgeheimnisses nicht bekannt. Klar ist jedoch, dass zu den Anhörungen mit économiesuisse und dem Schweizerischen Arbeitgeberverband zwar zwei Wirtschaftsverbände eingeladen waren, nicht jedoch die Arbeitnehmenden. Und klar ist auch, dass mit der Kommissionspräsidentin, die den Stichentscheid fällte, mindestens ein CVP-Mitglied sich gegen die Position der eigenen "Familien"-Partei gewendet hat.

...ist zu korrigieren

Am 28. November entscheidet das Ständeratsplenum. Für den SGB ist klar: Der Ständerat muss den nicht nachvollziehbaren Entscheid seiner Kommission korrigieren. Wer es ernst meint mit der Bekämpfung des Fachkräftemangels und mit der Gleichstellung von Frauen und Männern, muss entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Die Vereinbarkeit ist ein wichtiger Pfeiler in der Gleichstellungspolitik und Voraussetzung für eine ausgewogene Verteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern. In diesem Bereich hinkt die Schweiz dem europäischen Ausland hinterher. So tragen die Eltern in der Schweiz im internationalen Vergleich einen viel zu grossen Anteil der Drittbetreuungskosten selber, während der Beitrag der öffentlichen Hand zu klein ist. Dies, obwohl die Vollkosten pro Platz in der Schweiz kaufkraftbereinigt ähnlich hoch sind wie im europäischen Ausland. Die Finanzspritze ist dringend nötig, um dies zumindest ein wenig auszugleichen.

Noch viel zu tun

Die Vorlage des Bundesrates reicht aber nicht aus, um die Vereinbarkeitsmalaise in der Schweiz zu beheben: Der angestrebte Verpflichtungskredit von 100 Mio. Franken ist angesichts der bisher äusserst tiefen Beteiligung der öffentlichen Hand an der familienergänzenden Kinderbetreuung in der Schweiz viel zu klein, um die bestehenden Lücken zu schliessen. Der SGB fordert einen Beitrag der öffentlichen Hand an die Kinderbetreuung von mindestens 1% des Bruttoinlandprodukts. Auch bei der Qualität und den Anstellungsbedingungen in den Betreuungsinstitutionen gibt es noch grossen Handlungsbedarf: Nach wie vor ist fast die Hälfte der Personen, die in der Betreuung arbeiten, nicht ausgebildet. Ebenso fehlt ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag in der Kinderbetreuung. Der SGB fordert deshalb, dass der Bund Qualitätskriterien für subventionierte Einrichtungen und Projekte definiert und Minimalstandards für die Anstellungsbedingungen des Personals als Bedingungen für die Finanzierung festlegt.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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