An ihren Taten sollt ihr sie erkennen!

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Artikel
Verfasst durch Christina Werder, Zentralsekretärin SGB

Beschaffungswesen: Boykott echter Kontrolle der Lohngleichheit

Kleinlich. Am 27. November hatte der Nationalrat u.a. über einen Kreditposten von 100‘000 Franken zu entscheiden. Dieser hätte im Beschaffungswesen des Bundes ermöglicht, die Einhaltung der Lohngleichheit einigermassen korrekt zu kontrollieren. Die Mehrheit des Rates lehnte ab.

Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verlangt, dass der Bund Aufträge nur an Unternehmen erteilt, die die Lohngleichheit gewährleisten. Wird diese Pflicht nicht eingehalten, kann der Bund die Vergabe widerrufen oder das anbietende Unternehmen vom Verfahren ausschliessen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung (EGB) von Frau und Mann führt stichprobeweise Kontrollen durch und prüft so, ob die Lohngleichheit eingehalten ist. Dem EGB stehen dazu jedoch nur sehr mangelhaft Ressourcen zu. Deshalb kann es diesen Auftrag nur sehr unbefriedigend wahrnehmen. So wurden etwa im Jahr 2011 ganze vier (4!) Unternehmen geprüft – bei gut 370 Aufträgen! Das ist schlicht inakzeptabel.

Im Rahmen der Budgetdebatte hat der Nationalrat einen Antrag aus der SP behandelt, der das Budget des EBG um 100‘000 Franken erhöhen wollte. Damit hätten im Rahmen des Beschaffungswesens die notwendigen Kontrollen durchgeführt werden können. Dass deren Erhöhung nötig ist, zeigen bisherige Kontrollen, anlässlich derer durchaus Lohnungleichheit aufgedeckt worden ist.

Doch es kam anders! Der Nationalrat hat sich mit einer deutlichen Mehrheit gegen diese Budgetaufstockung ausgesprochen. Er hat damit die Gelegenheit verpasst, bestehende gesetzliche Regelungen durchzusetzen. Er hat auch eine Gelegenheit verpasst, mit kleinen Schritten die Lohngleichheit zu fördern und ein Signal zu senden, dass er Gleichstellung auch wirklich durchsetzen will.

Gleichstellung wird gefordert, wenn sie von den Frauen Abstriche fordert, z.B. die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre. Gleichstellung wird abgelehnt, wenn sie etwas kostet – und seien es lumpige 100‘000 Franken in einem Milliardenbudget.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
Top