Am Frauen*streik teilnehmen – was bedeutet das?

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Artikel
Verfasst durch Anne Fritz

Der Frauen*streik vom 14. Juni 2019 richtet sich ebenso an die ArbeitgeberInnen wie an den Staat und die gesamte Gesellschaft.

Den ersten Frauenstreik 1991 stufte das damalige Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA, heute im Seco aufgegangen) nicht als «Arbeitskonflikt» ein und erhob deshalb auch keine Statistiken über die Beteiligung an diesem Streik. Im Historischen Lexikon der Schweiz ist unter dem Schlagwort «Streik» nachzulesen: «Unter Streik wird die kollektive Verweigerung von vertraglich vereinbarter abhängiger Arbeit zur Durchsetzung bestimmter Arbeitsbedingungen verstanden.» Im Artikel wird der Frauenstreik von 1991 mit keinem Wort erwähnt, nicht einmal im Abschnitt über «politische Streiks». Diese beiden Fälle zeigen, dass der Frauenstreik von 1991 in vielerlei Hinsicht den Rahmen dessen gesprengt hat, was üblicherweise unter dem Begriff «Streik» verstanden wird. Die Beschäftigung mit der Frage, was ein feministischer Streik bedeutet, hilft uns bei der Betrachtung der vielen möglichen und nötigen Arten, am 14. Juni 2019 zu streiken.

Der Frauen*streik vom 14. Juni 2019 richtet sich ebenso an die ArbeitgeberInnen wie an den Staat und die gesamte Gesellschaft. Wir kämpfen dafür, dass die in der Verfassung garantierte Gleichheit endlich in allen Bereichen unseres Lebens umgesetzt wird, also auch bei der Arbeit. Wir fordern Lohn, Zeit und Respekt für die gesamte Arbeit, die wir im Alltag verrichten und die immer noch weder wertgeschätzt noch wahrgenommen wird. Eines der auffälligsten Elemente, die den Rahmen dessen, was üblicherweise unter dem Begriff «Streik» verstanden wird, sprengen, ist unserer Definition von «Arbeit». Neben der Lohnarbeit beziehen sich unserer Forderungen auch auf die unbezahlte Arbeit. Hausarbeit ist Arbeit. Kochen, waschen, putzen ist Arbeit. Sich um das körperliche und geistige Wohl der Angehörigen zu kümmern, ist Arbeit. Um zu einer wirklichen Gleichstellung zu gelangen, ist es daher essentiell, diese unbezahlte Arbeit einzubeziehen und neu zu organisieren.

Unserer Forderungen, die über den Streikbegriff, wie er von und für Männer definiert wird hinausgehen, sind eng mit dieser Definition von Arbeit verknüpft. Gewiss beziehen sie sich auf Löhne, Arbeitszeit, Gesamtarbeitsverträge und auf unsere Gewerkschaftsrechte. Aber wir erheben Anspruch auf mehr als das. Wir fordern das Ende sexueller Belästigung, das Ende jeglicher Behinderung, frei über unsere Fortpflanzung zu entscheiden[1] und Respekt. Für Lohnarbeit und unbezahlte Arbeit.

Welche Schlüsse können wir daraus mit Blick auf den 14. Juni 2019 ziehen? Dass wir streiken werden, um unseren Forderungen Gehör zu verschaffen. Indem wir unsere Definition von Arbeit und unsere Forderungen geltend machen, eigenen wir uns dieses Kampfmittel an und überschreiten die Grenzen einer restriktiven Definition von Streik, die unserem Kampf nicht gerecht werden kann. Wir werden uns weigern, unsere üblichen Pflichten zu erfüllen, ob sie nun bezahlt sind oder nicht. Indem wir uns mit unseren Freundinnen, Nachbarinnen und Bekannten organisieren, werden wir die Isolation unserer Hausarbeit durchbrechen. Wir werden auch den Konsum bestreiken und für diesem Tag keine Termine planen. Mit unseren Kolleginnen und mit Unterstützung der Gewerkschaften organisieren wir uns an unseren Arbeitsplätzen zu gemeinsamen Aktionen. Unser Streik wird viele Gesichter haben und die Aktionen vielfältig sein. Zum Beispiel können wir an unserem Arbeitsplatz auftauchen, um 11 Uhr morgens eine verlängerte Pause einlegen, können Streikposten einrichten, in den Bummelstreik treten, violette Foulards oder Badges tragen, ein Streiklied singen, um 15.30 Uhr unsere Arbeitsplätze verlassen … und vieles mehr. Jeder ihre eigene Vorgehensweise, die ihrer Situation am besten entspricht, solidarisch miteinander. Gemeinsam werden wir hinausgehen, den öffentlichen Raum in Beschlag nehmen und demonstrieren.

Und wer weiss … vielleicht wird 2019 das Jahr werden, in dem unsere werten Herren Statistiker und Historiker aufhören, uns aus ihren Berechnungen und Berichten zu tilgen. Und falls nicht, haben wir ausgezeichnete Statistikerinnen und Historikerinnen, die die Bedeutung dieses Streiks erfassen und unsere Geschichte schreiben können.

 


[1] Obwohl verboten, wird uns die Frage «Wollen Sie Kinder haben?» weiterhin in zahlreichen Bewerbungsgesprächen immer wieder gestellt. Dies ist nur eines von vielen Beispielen dafür, wie in der Arbeitswelt versucht wird, Kontrolle über unsere Fortpflanzung auszuüben.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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