Am Anfang war die Lohngleichheit

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Medienmitteilung
Verfasst durch Natalie Imboden, Historikerin, Unia-Gewerkschaftssekretärin, Co-Leiterin Region

1959-2009: 50 Jahre SGB-Frauenkommission

Am 15. November 1959 fand die erste Sitzung der Frauenkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) statt. Dies ist zwar der Anfang der institutionellen Frauenarbeit im SGB, aber die Wurzeln der gewerkschaftlichen Frauenpolitik reichen bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Bereits damals hatten sich Arbeiterinnen organisiert. 1844 war in Zürich eine Gesellschaft von Näherinnen dokumentiert, die auch als Produktionsgenossenschaft (1880-1882) aktiv war. Frauen waren auch in Arbeitskämpfen aktiv. So entstanden 1868 nach einem Streik in der Basler Seidenweberei zwei „Weibersektionen“ mit rund 500 Mitgliedern, die sich aber rasch wieder auflösten. In Genf organisierten sich (1870-1903) die Kettenmacherinnen und Schmuckpoliererinnen[i]. Neben diesen reinen Frauengewerkschaften, die in der Gewerkschaftsgeschichte Seltenheitswert haben, gab es auch gemischte Gewerkschaftssektionen, z.B. in der Textil-, Bekleidungs- und Uhrenindustrie. Ich möchte im Folgenden etwas zu diesen Wurzeln und damit auch zur Entstehungsgeschichte der SGB-Frauenkommission sagen, dann aber auch an Beispielen die Arbeit der SGB-Frauenkommission aufzeigen. Die Integration der Arbeiterinnen in den SGB und seine Verbände ist eine Geschichte, die von Hochs und Tiefs geprägt ist. Ich stütze mich auf die Forschungsarbeit „Konkurrentin oder Kollegin? Probleme der gewerkschaftlichen Frauenpolitik am Beispiel des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeitnehmer-Verbands (SMUV) von Regula Rytz, früher selber Zentralsekretärin des SGB und heute Gemeinderätin der Stadt Bern.[ii]

Neben den  erwähnten bruchstückartigen Organisationsversuchen ging der eigentliche Impuls von den 1886 neu entstehenden Arbeiterinnenvereinen aus, die neben Arbeiterinnen auch Hausfrauen und Dienstbotinnen organisierten.[iii] Forderungen waren das Frauenstimmrecht, aber auch unentgeltliche Geburtshilfe. Ihr erster Erfolg war 1898 die Aufnahme ihrer Vertreterin Marie Villinger als erste Frau ins Bundeskomitee des 1880 gegründeten SGB. Es folgte eine kurze Blütezeit der gewerkschaftlichen Frauenbewegung: 1905 wurde nach langem Drängen mit Margarethe
Faas-Hardegger[iv] die erste SGB-Sekretärin angestellt, welche sich um die Organisierung der weiblichen Mitglieder kümmern sollte, welche damals 6.8% ausmachten. Nach nur 4 Jahren intensiver Arbeit mit Vorträgen landauf landab und einer eigenen Zeitung („Vorkämpferin“; „l’Exploité“) wurde sie zwischen den verschiedenen Ansprüchen zerrieben. Damit scheiterten die ersten autonomen Frauenstrukturen im SGB.[v] Diese kurze Blütezeit gewerkschaftlicher Frauenarbeit scheiterte am Widerstand männlicher Kollegen und an strukturellen Problemen bei der Organisierung häufig randständiger weiblicher Erwerbsgruppen.

In der Zeit bis 1959 waren Frauenforderungen im SGB kaum ein Thema. In den Gremien gab es keine Frauen. Einzelverbände wie der VHTL und der vpod entwickelten eine eigene Frauenpolitik.[vi] Nachdem in den 20er Jahren eine Anfrage des internationalen Arbeiterinnenkomitee über die Lage der arbeitenden Frau in der Schweiz unbeantwortet geblieben war, wurde eine ähnliche Umfrage 1946 ausführlich beantwortet. Bei der Frage nach den Forderungen zugunsten der arbeitenden Frauen blieb die Antwort leer. Dies änderte sich anfangs der 50er Jahre mit der Ratifizierung des ILO-Übereinkommens Nr. 100 für gleiche Entlöhnung für Frau und Mann. 1953 fordert der SGB auf ausdrücklichen Wunsch des vpod den Bundesrat auf das Lohngleichheitsabkommen zu unterzeichnen. In diesem Zusammenhang wurde eine interne „Spezialkommission“ unter dem Vorsitz des damaligen SGB-Präsidenten Herman Leuenberger gegründet, und es gab eine aktive Mitarbeit in der ausserparlamentarischen Expertenkommission. Am 5. Mai 1957 fand eine erste Frauenkonferenz statt, welche den Schlussbericht der Expertenkommission prüfen sollte.[vii] Die Konferenz unterbreitete auch Vorschläge zur „wohlwollenden“ Prüfung an das Bundeskomitee des SGB. Darin wurde die Aufnahme der Lohngleichheit im SGB-Arbeitsprogramm und die Verankerung von Frauengremien gefordert, die Verbände wurden aufgefordert, weibliche Vertrauensleute auszubilden und Frauensekretärinnen anzustellen um Frauen besser zu organisieren. Damit war das Arbeitsprogramm für die nächsten Jahrzehnte umrissen und der Bogen zu den Pionierinnen geschlossen.

Die Diskussion um das Arbeitsprogramm am SGB-Kongress 1960 zeigt aber die engen Grenzen: So wurde die Formulierung abgelehnt: „Darüber hinaus sind die Frauenlöhne auch allgemein anzuheben.“ Da befürchtet wurde, mit derartigen „Partikularinteressen“ die männlichen Mitglieder aufzuschrecken, einigte „man“ sich auf die Formulierung: „Überlieferung und Vorurteil spielen bei der Bewertung der Frauenarbeit immer noch eine grosse Rolle. Die gewerkschaftliche Lohnpolitik hat zum Ziel, allen Arbeitnehmern einen gerechten Anteil am Wirtschaftsertrag zu sichern.“[viii]

Damit ist der enge Handlungsrahmen aufgezeigt. Die SGB-Frauenkommission bot aber den Gewerkschafterinnen in den folgenden Jahren die Möglichkeit zur Vernetzung, zur indirekten Einflussnahme auf politische Entscheide (z.B. über Vernehmlassungen, da bis 1971 kein Stimmrecht), zum Austausch mit nationalen und auch internationalen Frauenorganisationen und zur politischen Bildung, welche dann in die Verbände zurückfloss. Da die ehrenamtlichen Mitglieder kaum selber in den Entscheidgremien der Gewerkschaften vertreten waren, blieben sie auf solidarische Kollegen angewiesen. 72 Jahre nach der Anstellung der ersten Frauensekretärin (Margarethe Faas Hardegger) wird 1981 mit Ruth Dreifuss die zweite politische SGB-Sekretärin gewählt. 1990 wurde am SGB-Kongress ein umfassendes Frauenförderungsprogramm verabschiedet. Gleichzeitig wurden nicht nur  erstmals Quoten für die Gewerkschaftsgremien verankert, historisch war der Beschluss für die Lancierung eines landesweiten Frauenstreiks, welcher 1991 die Schweiz aufrüttelte und ein starkes Zeichen setzte. Keineswegs der erste Streik von Frauen, aber der erste (politische) Streik, der sich ausschliesslich für Frauenforderungen stark machte.

In den 50 Jahren der SGB-Frauenkommission gab es Erfolge und Niederlagen. Es ist kein Geheimnis, dass die Gewerkschaftsbewegung die Frage der gewerkschaftlichen Organisierung der Frauen und die Umsetzung ihrer Anliegen nicht zuoberst auf der Traktandenliste hatte. Und dennoch hat die Frauenkommission des SGB vieles erreicht. Ich zeige das anhand von drei Beispielen auf.

1. Vernetzung führt zum Erfolg beim Mutterschaftsurlaub

Ein Meilenstein war die Zusammenarbeit mit der neuen Frauenbewegung, was 1978 zur gemeinsamen Lancierung einer Mutterschutzinitiative führte. Das Projekt war zwar damals an der Urne nicht vom Erfolg gekrönt (84% Nein). Dennoch war diese erste autonome Aktion der Frauenkommission wichtig. Die Vernetzung mit Frauenorganisationen war denn auch später ein Erfolgsmerkmal und führte ein Vierteljahrhundert später (2003) zur Realisierung der Mutterschaftsversicherung.

2. Hartnäckigkeit bringt die Lohngleichheit voran

Ein weiteres Merkmal ist die Hartnäckigkeit. Die geringen Frauenlöhne sind seit 100 Jahren ein Thema. Fast eben so alt ist der Kampf gegen das ideologische Konzept der männlichen „Ernährerlöhne“. Auch wenn die Lohngleichheit auch heute noch nicht erreicht ist, so kommt man heute am Thema nicht mehr vorbei, d.h. weder Kollegen noch Arbeitgeber. Auch haben wir grosse Fortschritte gemacht. Wir haben das Gleichstellungsgesetze diverse Umsetzungsinstrumente. Kolleginnen haben für Lohngleichheit gestreikt und vor Gericht gekämpft. - Wir wissen auch, dass für die Lohngleichheitsfrage nie der richtige Zeitpunkt ist und wir werden daher auch in der aktuellen Wirtschaftskrise für die Umsetzung kämpfen müssen. Ein Erfolg aus Frauensicht ist die jüngst angekündigte Lancierung einer gesetzlichen Mindestlohninitiative. Eine Forderung, die hauptsächlich unseren Kolleginnen nützt.

3. Sensorium für Zukunftsfragen aufgrund der Basisnähe

In der Frauenkommission wurden immer die konkreten Sorgen und Nöte der Kolleginnen in den verschiedenen Branchen und Betrieben diskutiert, auch wenn die angeblich nichts an einer Gewerkschaftsversammlung zu suchen hatten. So auch die Frage der Vereinbarkeit. Nicht erst an diesem 11. SGB-Frauenkongress lautet das Thema: „Vereinbarkeit jetzt! Erwerbsarbeit – Familienarbeit: Schluss mit dem Zeitdilemma!“. Bereits der 4. Frauenkongress 1982 hat sich mit der Frage „Familie und Arbeitswelt“ befasst, als das Thema noch nicht salonfähig geschweige denn gewerkschaftstauglich gewesen war.

Nicht nur waren diese Gewerkschafterinnen ihrer Zeit voraus, sie waren auch mutig und haben die gewerkschaftliche Frauenfrage immer wieder auf den Verhandlungstisch gebracht, auch wenn sie zum Teil damit keine Blumentöpfe gewinnen konnten und auch auf Widerstand gestossen sind. Ich wünsche mir, dass wir von diesen Vorkämpferinnen lernen können, wie sie engagiert für die Rechte der Arbeitnehmerinnen gekämpft haben. Dass wir in Zukunft stärker und zahlreicher werden (heute: 95'174 organisierte Frauen). Ich hoffe, dass wir in den nächsten Jahrzehnten mehr Frauen gewerkschaftlich organisieren, so dass wir die Hälfte aller Mitglieder sind. Ebenso hoffe ich, dass die Hälfte der Gewerkschaften eine Präsidentin haben. Die Anliegen der Gewerkschaftskolleginnen sollen 365 Tage im Zentrum der Gewerkschaftspolitik sein, wie sie es an diesem Frauenkongress sind. Wir dürfen stolz auf unsere historischen und zeitgenössischen Vorkämpferinnen sein, wir verdanken ihnen viel. Stärken wir uns, damit wir gemeinsam mit unseren Kolleginnen weiter für die Interessen der Arbeitnehmerinnen kämpfen können.


[i] Sie setzten sich zusammen mit einer Gewerkschaft von Herrenschneiderinnen und der „Zentralsektion der Arbeiterinnen in Genf“ für die gewerkschaftliche Organisierung der Frauen und den emanzipatorischen Auftrag der Gewerkschaftsbewegung ein.

[ii] Rytz, Regula,Konkurrentin oder Kollegin? Probleme der gewerkschaftlichen Frauenpolitikam Beispiel des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeitnehmer-Verbandes (SMUV). 19451980, Lizentiatsarbeit Bern 1997 (Manuskript).

[iii] Diese Arbeiterinnenvereine schlossen sich 1890 unter der Patinnenschaft von Clara Zetkin zum Schweiz. Arbeiterinnenverband (SAV) zusammen. Ihr Ziel: „die Belehrung und Aufklärung unter Frauen zu verbreiten und hülf- und schutzsuchenden Arbeiterinnen mit Rat und That zur Seite zu stehen.“ Zitat aus Ragaz in Rytz, S. 25

[iv] Siehe dazu die beiden Biografien über Margarete Faas-Hardegger: Regula Bochsler  "Ich folgte meinem Stern. Das kämpferische Leben der Margarethe Hardegger", Zürich, Pendo Verlag 2004. Ina Bösch; Gegenleben: Die Sozialistin Margarethe

Hardegger und ihre politischen Bühnen, Chronos, Zürich 2003

[v] 1904 war der SAV dem SGB beigetreten und hatte seine Statuten geändert. Als der SGB 1908 eine Statutenrevision beschloss, welche nur noch Berufs- und Industrieverbände als Mitglieder zuliess, mussten sich die Arbeiterinnenvereine zurückziehen. Sie waren vor der Alternative Integration oder Ausschuss gestellt und wählten letzteres. Sie wurden 1910 zu einer rein politischen Organisation und lösten sich in der Folge in den Frauenstrukturen der SP auf.

Das Frauensekretariat des SGB in der Person von Marie Walter-Hüni wurde ausgelagert (1908-1924) und 1924 definitiv abgeschafft. Marie Walter-Hüni führte 1910 die erste gewerkschaftliche Frauenkonferenz durch.

[vi] Beim VHTL hing dies mit dem hohen Frauenanteil (1931: 25.1%) und der Unterstützung durch den Präsidenten zusammen. Beim vpod (damals 6.1% Frauenanteil) organisierten sich weibliche Mitglieder bereits 1950 von unten in einer „Fraueninteressengruppe“.

[vii] Es nahmen 22 Verbandsdelegierte teil, zwei Verbände (PTT-Union und Baukaderverband) liessen sich durch Männer vertreten. Vpod und VHTL hatten je 2 Frauen aus den Sekretariaten, der Rest waren Basisfrauen. Eine treibende Rolle übernahmen die VHTL-Frauen, die konkrete gewerkschaftliche Erfahrungen hatten und mit Edith Rüefli eine vollamtliche Gewerkschaftssekretärin hatten, die den auch zur ersten Präsidentin gewählt wurde.

[viii] Protokoll SGB-Frauenkommission vom 25. März 1961, zitiert in Rytz, S. 38.

Top