Änderung des Landwirtschaftsgesetzes

  • Gleichstellung
Vernehmlassungen

SGB-Vernehmlassungsantwort zur Umsetzung der Motion «Angemessene Entschädigung im Scheidungsfall» (19.3445)

Die Motion 19.3445 hat zum Ziel, dass Ehegatt:innen und eingetragene Partner:innen von betriebsleitenden Landwirt:innen bei einer Scheidung für ihre Arbeit finanziell angemessen entschädigt werden. Der nun vorliegende Änderungsvorschlag sieht vor, dass bei verheirateten oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden Betriebsleiter:innen als Voraussetzung der Gewährung von Finanzhilfen für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen folgende Bedingungen eingeführt werden: Die finanzielle betriebliche Unterstützung soll nur noch gewährt werden, wenn eine gemeinsame Beratung in Sachen Gütertrennung und Regelung der Mitarbeit durchgeführt wurde und/oder ein Nachweis der Auszahlung eines Lohns oder eines Teils des Einkommens vorliegt.

Der SGB unterstützt grundsätzlich die vorgeschlagene Änderung des Landwirtschaftsgesetzes und die vorgeschlagene Neuregelung zur Förderung der Gleichstellung und zur besseren finanziellen Absicherung von mitarbeitenden Ehepartner:innen (respektive eingetragene Partner:innen) im Scheidungsfall. Denn die aktuell rechtlich geltenden Bestimmungen sind unzureichend, um Ehepartner:innen oder
eingetragene Partner:innen im Scheidungsfall angemessen abzusichern. 

Die vollständige Stellungnahme findet sich unten als PDF verlinkt.

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