Nationalrat wird an Steuerprivilegien für reiche Ausländer festhalten, aber das Volk…

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Verfasst durch Ewald Ackermann

Vorschau Sondersession

An seiner Sondersession vom 5. bis 7. Mai wird der Nationalrat auch die Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“ behandeln. Sie verlangt die Abschaffung der Pauschalbesteuerung für reiche Ausländer. Die grosse Kammer dürfte wie zuvor die kleine das Volksbegehren ablehnen. Die Chancen jedoch, dass dieser Entscheid an der Urne gedreht wird, sind intakt.

Im Oktober 2012 hat die Alternative Liste, unterstützt von SP, Unia und Gewerkschaftsbund, das Volksbegehren eingereicht. Es verlangt die Abschaffung der Pauschalbesteuerung für reiche Ausländer, ein Privileg, mit dem die Schweiz seit rund 150 Jahren versucht, reiche ausländische Steuerzahler anzuziehen. Ursprünglich vor allem in der Waadt praktiziert und für ältere Geniesser des Lebensabends (Lex Chaplin) gedacht, hat sich die Privilegienwirtschaft immer mehr ausgebreitet. Im Jahre 2012 zählte die Schweiz 5634 Betroffene, die der öffentlichen Hand hierzulande total 695 Mio. Franken Steuern ablieferten. Sie alle wurden nach Aufwand besteuert. D.h.: Die Steuern werden nicht auf Basis des tatsächlichen Einkommens und Vermögens, sondern nach den im In- und Ausland entstandenen Lebenshaltungskosten der steuerpflichtigen Person und der von ihr unterhaltenen Personen bemessen. In der Schweiz gilt dabei als Bemessungsgrundlage das Fünffache des Mietwertes. Müssten diese Personen ihr reales Einkommen und Vermögen versteuern, würden dem Fiskus andere Beträge in die Kasse gespült.

Diese Privilegien-Praxis für reiche Ausländer verletzt den verfassungsmässigen Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Das geben die bürgerlichen Anhänger auch ganz offen zu. Für sie macht der wirtschaftliche Nutzen – eben diese Steuererträge sowie die Kaufkraft und das Mäzenatentum der Privilegierten – den Schaden wieder wett. Das Dumme an dieser Argumentation: Sie wird durch die Wirklichkeit widerlegt.

Zürcher Beweis: kein Kasseneinbruch

Im Jahre 2009 hat der Kanton Zürich nach einer Volksinitiative ebenfalls der Alternativen Liste die Pauschalbesteuerung abgeschafft. Der Kanton Zürich zählte zuvor rund 200 privilegiert besteuerte Ausländer. Die Hälfte der Betroffenen dampfte dann auch tatsächlich ab, eine Mehrheit in andere Kantone, eine Minderheit ins Ausland. Dem Steuerertrag in der Zürcher Kasse hat diese Mobilität nicht geschadet. Allein der Betrag, den die bleibenden nun voll Erfassten zusätzlich bezahlen mussten, hat die weggefallenen Erträge der Ausgewanderten mehr als wettgemacht. Kommt dazu, dass sich in den Villen der Weggezogenen neue Reiche einfanden, die ebenfalls gutes Geld in die Kasse lieferten. Per Saldo also: die Übung hatte sich für den Kanton gelohnt. Vermutung: sie dürfte sich auch für die weiteren 4 Kantone, die seither die Pauschalbesteuerung abgeschafft haben, nämlich SH, BS, BL und AR, lohnen.

Parlament stellt Ampel auf rot

Trotz dieser Erfahrungen lehnt der Bundesrat die Initiative ab. Der Ständerat ist ihm auf diesem Weg im Dezember 2013 im Verhältnis von 3 zu 1 gefolgt. Und auch die vorberatende Kommission der grossen Kammer stellte sich mit 17 gegen 7 Stimmen gegen das Volksbegehren. Die Argumentation war immer dieselbe: Die Betroffenen zögen ab, die öffentliche Hand nehme weniger ein, lieber die Taube auf dem Dach… Zudem verweisen die Befürworter der Pauschalbesteuerung darauf, dass sie die Zügel leicht gestrafft hätten: Statt des fünffachen Mietwertes sollen nun mindestens der siebenfache als Berechnungsgrundlage gelten. Auf linker Seite sind und bleiben die wichtigsten Argumente gegen die Privilegienwirtschaft: Intransparenz, ungerechtes Bevorzugen reicher Ausländer und die Verletzung des Grundsatzes der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

An der Urne wieder auf Feld eins

Zu erwarten ist, dass auch der Nationalrat die Initiative ablehnt. Ganz neu werden die Karten jedoch ausgeteilt, wenn das Volk an der Urne entscheiden muss. Für das heutige System der Pauschalbesteuerung stehen nicht mehr Figuren wie Charlie Chaplin sondern solche wie der russische Oligarch Viktor Vekselberg. – Von 10 Kantonen, in denen die Pauschalbesteuerung zu entscheiden war, haben 5 die Pauschalbesteuerung abgelehnt. De bürgerlichen Politiker hätten also Grund zu Nervosität – oder zu einem Gesinnungswandel.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

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Daniel Lampart
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