Lohndruck im Detailhandel und im Gartenbau

  • Schweiz
  • Löhne und Vertragspolitik
Medienmitteilung
Verfasst durch Daniel Lampart

Seco-Bericht zu den Flankierenden Massnahmen

Der heute vom Seco publizierte Bericht zu den Flankierenden Massnahmen (FlaM-Bericht) zeigt, dass Lohnmissbräuche in der Schweiz eine Realität sind. Besonders besorgniserregend sind die Lohnunterbietungen in Branchen ohne Mindestlöhne. Hier können Arbeitgeber, welche sich nicht an die Schweizer Löhne halten, nicht gezwungen werden, die Löhne anzupassen. Gemäss FlaM-Bericht ist das beispielsweise in den Branchen „Handel“ (insb. Detailhandel mit Kleidern und Schuhen) aber auch im Gartenbau der Fall.

Die Gegenüberstellung der Verstösse mit der Gesamtheit der in der Schweiz tätigen Firmen durch das Seco ist nicht nur methodisch falsch, sondern tendenziös („betrifft lediglich 0.3 Prozent der Arbeitgebenden“). Tatsache ist, dass 8 Prozent der kontrollierten Firmen die Löhne unterboten. Die übrigen Firmen wurden nicht kontrolliert. Effektiv dürfte die Verstossquote noch höher sein, denn einzelne Kantone haben bei den Kontrollen mit zu tiefen Richtlöhnen gearbeitet.

Um die Löhne in diesen Branchen zu schützen, braucht es verbindliche Mindestlöhne. Priorität haben allgemeinverbindlich-erklärte Gesamtarbeitsverträge. Kommen diese nicht zustande, müssen Bund und Kantone Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen erlassen.

In den Branchen mit Mindestlöhnen können Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen zwar gebüsst werden. Aber es gibt Durchsetzungsprobleme. Stark zugenommen hat die Zahl der Selbständigerwerbenden aus dem Ausland. Wie die Praxis zeigt, dient die Entsendung unter dem Titel der Selbständigkeit seit mehreren Jahren dazu, die Mindestlöhne der allgemeinverbindlichen GAV zu umgehen (Scheinselbständigkeit). Um die Löhne vor Ort durchsetzen zu können, müssen die Kontrolleure die Arbeiten unterbrechen können. Sonst sind die Montage- und Bau-Equipen bereits wieder über die Grenze, bevor sie belangt werden können. Das muss auch bei Firmen möglich sein, welche keine Kautionen (finanzielle Garantien) hinterlegen.

Auskünfte:

 

  • Daniel Lampart, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB
    031 377 01 16 oder 079 205 69 11

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
Top