Konzernverantwortungs-Initiative
 

Konzernverantwortung: Ständerat muss Farbe bekennen

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Artikel
Verfasst durch Reto Wyss

Baldige Entscheidung des Parlaments zwingend

Hier von guten Rahmenbedingungen profitieren, im Rest der Welt die Menschenrechte missachten: diesem unlauteren Geschäftsmodell will die Konzernverantwortungsinitiative einen Riegel schieben. Einigt sich das Parlament nicht auf einen griffigen Gegenvorschlag, kommt die Initiative bald zur Abstimmung.

Am 10. Oktober 2016 wurde die Initiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt", kurz Konzernverantwortungsinitiative bzw. Kovi eingereicht. Und seit bald dreieinhalb Jahren ringen nun Bundesrat und Parlament um eine Haltung zu diesem wichtigen und äusserst breit abgestützten Volksbegehren. Man könnte auch sagen: sie ringen mit sich selbst. So hat der Bundesrat zunächst den von der Initiative skizzierten Regulierungsbedarf in fast sämtlichen Handlungsfeldern anerkannt – nur, um die Initiative dem Parlament danach dennoch zur Ablehnung zu empfehlen. Die Räte verhandelten seitdem in unzähligen Kommissions- und Plenumssitzungen über alle Arten von Gegenentwürfen. Dies scheint im letzten Herbst auch den neu zusammengestellten Bundesrat wieder auf den Geschmack gebracht zu haben, denn er machte eine Kehrtwende um 180 Grad und präsentierte dem Parlament doch noch einen Gegenvorschlag – der aber wiederum kaum das Papier wert ist, auf dem er geschrieben steht.

Drei Varianten in der Frühlingssession

Gut also, dass das Parlament aufgrund der gesetzlichen Fristen nicht darum herum kommen wird, sich in der Frühlingsession eine abschliessende Meinung zur Kovi und einem möglichen Gegenvorschlag zu bilden. Zur Auswahl bleiben dabei drei Varianten: Entweder wird der vom Nationalrat befürwortete Gegenvorschlag auch vom Ständerat verabschiedet, was trotz schmerzhafter inhaltlicher Abstriche eine schnelle Umsetzung griffiger gesetzlicher Regelungen und damit auch den Rückzug der Initiative garantieren würde. Oder aber die Räte bleiben uneinig, was das Zustandekommen eines Gegenvorschlags – in welcher Form auch immer – verunmöglicht und damit zu einer baldigen Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative führt. Letzteres gilt natürlich auch für die dritte Möglichkeit: die Verabschiedung des weichgespülten Gegenvorschlags des Bundesrates durch das Parlament.

Kein Alleingang

Der SGB fordert den Ständerat dazu auf, nun endlich Nägel mit Köpfen zu machen und dem vom Nationalrat präsentierten griffigen Gegenvorschlag zuzustimmen. Vom suggerierten Schweizer Alleingang kann dabei überhaupt keine Rede sein (übrigens auch im Falle der Initiative nicht): Viele europäische Länder – darunter Frankreich und die Niederlande – kennen heute verbindliche Regeln zur weltweiten Konzernverantwortung, welche klar über die Ideen des Nationalrats hinausgehen. Und viele andere EU-Länder, inkl. die EU selbst, sind im Begriff, solche Regeln einzuführen. Verschliesst sich die Schweiz dieser Entwicklung, nimmt mittelfristig ihre Reputation Schaden und längerfristig wird sie international unter Druck kommen (siehe Bankgeheimnis und Steuerregime). Ein Land wie die Schweiz, mit einer Exportquote von 70%, kann sich das eigentlich nicht leisten – ja, man muss sagen, dass eine komplette Verweigerungshaltung im Bereich der Konzernverantwortung mittelfristig Arbeitsplätze in der Exportindustrie gefährdet.

Wir Gewerkschaften sind eine internationale Bewegung. Als Teil dieser ist es für den SGB völlig klar, dass multinationale Konzerne mit Hauptsitz in der Schweiz von den hiesigen Behörden keinen Freibrief über die Einhaltung – oder eben Nichteinhaltung – von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen anderswo auf der Welt erhalten dürfen. Wer hier sitzt und von den guten Rahmenbedingungen vor Ort profitiert, der muss im Ausland die Menschenrechte – und dazu gehören in der Arbeitswelt insbesondere die acht Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation der UNO – einhalten und dies auch verbindlich überwachen. Passieren bewusste oder vermeidbare Verstösse, so muss dies Konsequenzen haben können: Denn wer einen Schaden anrichtet, der soll dafür geradestehen – ganz einfach.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

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reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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