Keine Ausnahmen, auch nicht für reiche Ausländer

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Verfasst durch Ewald Ackermann

Pauschalbesteuerung ist undemokratisch und ungerecht

Der SGB unterstützt die eidgenössische Volksinitiative für die Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Denn die Pauschalbesteuerung reicher Ausländer/innen ist undemokratisch und ungerecht.

Die Bundesverfassung schreibt in Artikel 127 die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Das ist gerecht. Denn wer viel hat, kann auch viel geben. Es bleibt ihm ja auch immer noch viel mehr als jenem, der wenig hat – und der deshalb auch wenig geben kann. Die Verfassung rechtfertigt so die Progression der Besteuerung: Der Reichere soll auch proportional mehr abgeben.

Die Pauschalbesteuerung steht in krassem Widerspruch zu diesem Grundsatz. Sie verkehrt ihn geradezu ins Gegenteil. Gut 5600 reiche Ausländer sind heute in der Schweiz pauschal besteuert. Statt ihr effektives Einkommen und Vermögen haben sie bloss den siebenfachen Mietwert ihrer Wohnung als Einkommen zu versteuern, sofern sie hier keine Erwerbstätigkeit ausüben. Dies jedoch wird kaum kontrolliert. Mit der Folge, dass Oligarchen, die an der Spitze weit verzweigter wirtschaftlicher Imperien stehen, hierzulande pauschal besteuert werden. Denn lieber den Spatz in der Hand, sagt sich mancher Vorstand eines öffentlichen Finanzhaushaltes, drückt drei Augen zu und nimmt eine leichte, aber vorübergehende Röte ob der Verletzung der Rechtsgleichheit in Kauf.

Nur: Werden die Tauben abfliegen, wenn sie nicht mehr privilegiert behandelt werden? Hat man dann zwar Gerechtigkeit im Prinzip, aber dafür ein Loch in der Kasse? Der Kanton Zürich hat die Pauschalbesteuerung abgeschafft. Die Vögel sind nicht alle abgeflogen, rund die Hälfte blieben in ihren Nestern. Und weil die jetzt korrekt bezahlen, ist deren Steuersumme grösser als die aller Pauschalbesteuerten zuvor. Nicht mitgerechnet dabei ist, dass neue Menschen, und nicht grad solche, die jede Hunderternote zweimal umdrehen, bevor sie sie ausgeben, die leer gewordenen Wohnungen wieder gefüllt haben.

Nach Zürich haben auch die Kantone SH, AR, BS, BL die Pauschalbesteuerung abgeschafft. Auch da sind die Erfahrungen mit denen in ZH vergleichbar. Kein Exodus, kein Alarm der Steuerverwaltung. Die uneinheitliche Praxis fördert jedoch den interkantonalen Steuertourismus. Deshalb ist die Pauschalbesteuerung jetzt auf gesamtschweizerischer Ebene abzuschaffen.

Um welche Summen geht es dabei? Im Schnitt zahlte ein Pauschalbesteuerter 2010 an Bund, Kanton und Gemeinden rund 123‘000 Franken Steuern. Die Pauschalbesteuerung erbrachte 2010 gemäss Finanzdirektorenkonferenz total 668 Mio. Franken. Gemessen an den 121.5 Milliarden Franken Steuereinnahmen von Bund, Kanton und Gemeinden sind das gerade mal 0.55%.

Es ist eine Qual, wenn man in einer Abstimmung zwischen Grundsatz und Pragmatik, zwischen Gerechtigkeit und Geld, wählen muss. Hier stellt sich diese Frage nicht im Entweder-oder. Deshalb NEIN zur Pauschalbesteuerung.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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