Ja zum Familienartikel und zum revidierten Raumplanungsgesetz – leer einlegen zur Minder-Initiative

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Verfasst durch Thomas Zimmermann

Parolen des SGB zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 3. März 2013

Der SGB befürwortet den neuen Familienartikel und das revidierte Raumplanungsgesetz. Zur Minder-Initiative empfiehlt er leer einzulegen. Denn weder die Initiative noch der indirekte Gegenvorschlag gehen das wirkliche Problem, die zunehmend aufgehende Lohnschere, an.

Der neue Familienartikel 115 verankert das Prinzip der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Bundesverfassung. Bund und Kantone sollen künftig für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen sorgen. Reichen die Bestrebungen der Kantone oder Dritter nicht aus, legt der Bund Grundsätze über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung fest.

Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine zentrale SGB-Forderung. Um diese voranzubringen, ist wiederum ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung nötig. Hierbei hilft der Familienartikel.

Christina Werder, die für Gleichstellung zuständige Sekretärin im SGB, begründet das Ja des SGB denn auch folgerichtig so: „Noch immer fehlen Tausende von Krippenplätzen mit pädagogischem Konzept und guten Arbeitsbedingungen. Die Vorlage wird helfen, damit endlich in ausreichendem Mass die notwendigen Strukturen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerb und Familie geschaffen werden.“

Revision des Raumplanungsgesetzes: Ja

Die Vorlage beschränkt die in den Kantonen zulässigen Baulandreserven. Konkret dürfen sie nur noch auf den Bedarf der nächsten 15 Jahre ausgerichtet sein. Damit müssen überdimensionierte Bauzonen verkleinert werden. Die Eigentümer erhalten dafür eine Entschädigung. Zu deren Finanzierung soll 20 Prozent der Wertsteigerung abgeschöpft werden, die ein Grundstück bei der Einzonung in Bauland erfährt. Fällig wird diese Mehrwertabgabe bei der Überbauung oder Veräusserung des Grundstücks. Der Staat kann die Eigentümer unter Fristansetzung und Sanktionsdrohung zum Bauen verpflichten.

Die Vorlage enthält noch eine Reihe weiterer Massnahmen zur Bekämpfung der Zersiedelung und für den Schutz von Kulturland. Ziel ist dabei, Siedlung und Verkehr besser aufeinander abzustimmen und eine flächensparende Erschliessung sicherzustellen.

Der SGB befürwortet die Revision des Raumplanungsgesetzes, insbesondere den Zwang zur Mehrwertabschöpfung. Mit den neuen Instrumenten kann das seit langem bekannte Übel von überdimensionierten Bauzonen angepackt und etwas gegen die Baulandhortung unternommen werden.

Minder-Initiative: Leer einlegen

Eine Mehrheit im SGB befindet sowohl die „Abzocker-Initiative“ als auch den indirekten Gegenvorschlag, der bei einer Ablehnung der Initiative in Kraft tritt, als untaugliche Instrumente im Kampf gegen die Lohnschere, und darüber hinaus als Gefahr für die Arbeitsplätze. Zwar tönt der Titel der Initiative schmissig – aber er hält nicht, was er verspricht.

Eine Mehrheit im SGB ist der Ansicht, dass die Initiative - wenn überhaupt – nur den Aktionären etwas bringt. Diese haben aber in der Vergangenheit ebenso zu den Abzockern gehört. Für die Arbeitnehmenden, die Abgezockten, verbessert sich dagegen nichts. Für Heuschrecken-Aktionäre wird es vielmehr einfacher, Firmen zu übernehmen, auszuweiden und Personal abzubauen. Die zunehmende Kluft zwischen hohen und tiefen Löhnen, will der SGB mit der Mindestlohn-Initiative und der 1:12-Initiative bekämpfen. Diese Initiativen sind weit effizientere Instrumente gegen die Lohnschere als die Minder-Initiative.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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