Frau hält einen Zettel mit #metoo in die Kamera

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ILO setzt Zeichen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

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  • Gleichstellung von Mann und Frau
Medienmitteilung

Beratungen an der 108. Jahrestagung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist hocherfreut, dass die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) eine Konvention und Empfehlung zu Gewalt in der Arbeitswelt verabschiedet hat. In Zeiten von MeToo, Frauen*streik und weltweiten Massenmobilisierungen zu Frauenrechten setzt die ILO im Jahre ihres hundertjährigen Bestehens ein starkes Zeichen. Es ist ein Meilenstein von historischer Bedeutung für den weltweiten Kampf für die Gleichberechtigung der Frauen. Der SGB erwartet nun von der Schweiz, dass sie die Konvention rasch unterzeichnen wird und ein ebenso klares Zeichen setzt.

Es ist beinahe 10 Jahre her seit die ILO mit der Konvention 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte das letzte Mal ein internationales Instrument zum Schutz von Arbeitnehmenden verabschiedet hat. Wie andere ILO-Konventionen machte diese das Unsichtbare sichtbar. Erst sei damal werden Hausangestellte als mit Rechten ausgestattete Arbeitnehmende wahrgenommen.

Die neue Konvention gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt greift ein Thema auf, das gerne übersehen und verschwiegen wird. Zudem gibt es zurzeit keine allgemein akzeptierte Definition der Begriffe „Belästigung“ oder „Gewalt“ in der Welt der Arbeit und keine allgemeingültigen Standards.

Die über 2 Jahre dauernden Verhandlungen verliefen harzig. Der aus über 500 VertreterInnen von Regierungen sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmenden-Organisationen bestehende Normensetzungsausschuss hatte die schwierige Aufgabe, ein Gleichgewicht zu finden zwischen einem detaillierten, aber schwer ratifizierbaren Konventionsentwurf und einem generischen, aber gegen Menschrechtsverletzungen weniger schlagkräftigen Text.

Unter Jubel wurde deshalb gestern die letzten Anpassungen an der begleitenden Empfehlung verabschiedet. Damit haben sich Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmende der Mitgliedsstaaten auf einen starken Text in der Konvention und der Empfehlung geeinigt. Er schliesst alle Arbeitnehmenden ein – auch jene in der informellen Wirtschaft. Abgedeckt werden auch häusliche Gewalt, die Auswirkungen auf den Arbeitsplatz hat. Speziell geschützt werden besonders verletzliche Personengruppen. 

ILO-Konventionen werden jedoch erst verbindlich ist, wenn sie von den einzelnen Mitgliedsstaaten ratifiziert worden sind. Der SGB, seine Verbände und die Arbeitnehmenden erwarten, dass die Schweiz im Nachgang zum Frauen*streik, bei dem der Kampf gegen Gewalt und (sexuelle) Belästigung ein zentrales Thema war, die Konvention nun schnell und vorbehaltlos ratifiziert.
 

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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