ILO: Bewegung beim Streikrecht

  • International
  • Gewerkschaftsrechte
Artikel

Jetzt müssen die Arbeitgeber ihre Zusagen einhalten

Bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ist Bewegung in die Frage der Anerkennung des Streikrechts gekommen. Dies nach dem erfolgreichen internationalen Aktionstag zur Verteidigung des Streikrechts vom 18. Februar.

Die Arbeitgebervertreter bei der ILO wollen das Streikrecht zwar nicht explizit anerkennen, aber als Ausfluss des ILO-Übereinkommens 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts. Auf diesen Kompromiss haben sich gemäss Angaben der Arbeitnehmervertretung die tripartit organisierten ILO-Gremien geeinigt, was im übrigen weitgehend der bisherigen Praxis entspricht. Diese Einigung erfolgte nach dem erfolgreichen vom Internationalen Gewerkschafsbund (IGB) ausgerufenen internationalen Aktionstag zur Verteidigung des Streikrechts vom 18. Februar, an dem sich auch die Schweizer Gewerkschaften und der SGB mit zentralen Aktionen in Genf beteiligt hatten.

Hintergrund des Konflikts ist die Tatsache, dass bei der ILO das Streikrecht nirgends explizit verankert ist. Hingegen akzeptierten bisher alle Seiten, also die Vertreterinnen und Vertreter von Staaten, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die implizite Anerkennung dieses elementaren gewerkschaftlichen Rechts als Ausfluss des Übereinkommens 87. In den letzten Jahren stellte der internationale Arbeitgeberverband OIE dies jedoch immer mehr in Frage. Mit schwerwiegenden Folgen, wollte er doch Verletzungen des Streikrechts nicht mehr durch ILO-Organe behandelt wissen, insbesondere nicht mehr durch den Ausschuss zur Anwendung der Normen (CAN). Um diese Blockadehaltung zu durchbrechen, führte der IGB am 18. Februar erstmals den erwähnten Aktionstag durch.

An der ad-hoc-Sitzung vom 24./25. Februar haben sich die Staaten dann auf der Position der Arbeitnehmervertretung gefunden. Dies war ein wichtiger Schritt zu einer Rückkehr zum Courant normal und einer Wiederanerkennung des Streikrechts. An der Frage, ob der CAN in Zukunft wieder bereits sein wird, Fälle zu behandeln und verabschieden, in denen es um das Streikrecht geht, muss sich jetzt zeigen, ob es damit auch den Arbeitgebern ernst ist. Im Juni stehen die nächsten CAN-Verhandlungen an. Spätestens dann wird klar, wo die Arbeitgeber stehen.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
Top