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Es droht das Risiko der willkürlichen Kriminalisierung engagierter Gewerkschafter*innen!

  • Schweiz
Artikel
Verfasst durch Luca Cirigliano

Abstimmung vom 13. Juni: Der SGB sagt Nein zum PMT

Das Bundesgesetz über Polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung (PMT) möchte der Polizei mehr Möglichkeiten geben, potenziell gefährliche Personen ausserhalb von Strafverfahren mit repressiven Massnahmen zu belegen. Solche Massnahmen beschneiden in empfindlicher Weise die Rechte von Betroffenen, worunter auch unliebsame Gewerkschafterinnen oder z. B. Klima-Aktivisten fallen könnten, und gefährden rechtsstaatliche Prinzipien. Der SGB lehnt die Vorlage deshalb ab und unterstützt das Referendum.

Das Problem des vorliegenden Gesetzes sind v. a. die äusserst breiten und unpräzisen Begriffe, welche das reale Risiko bergen, dass eben nicht nur Terroristen in das Visier von übereifrigen Polizeibeamtinnen kommen, sondern irgendwann auch politisch engagierte, friedliche Personen wie Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter.

  • Mit der neuen Definition von «terroristischer Aktivität» fallen potenziell alle Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung unter das Gesetz, die nach Ansicht der Polizei mit der «Verbreitung von Furcht und Schrecken» verwirklicht oder begünstigt werden. Grundlage für den Einsatz der vorgesehenen Massnahme sind somit reine Vermutungen.
  • Die Einschätzung, jemand verbreite «Furcht und Schrecken», reicht. Diese Definition von terroristischer Aktivität ist zu breit und kann zu Missbrauch führen, denn sie ist äusserst subjektiv.
  • Das Gesetz erlaubt eine sehr breite Definition von «Gefährlichkeit», welche in Zukunft unbescholtene Bürgerinnen und Bürger betreffen könnte: Aussagen über die Gefährlichkeit einer Person oder deren Verhalten in der Zukunft sind immer Spekulationen, die kaum ohne Bezug auf die Gesinnung auskommen. Dabei besteht die Gefahr, dass politische Präferenzen der jeweiligen Strafverfolgungsbehörden bestimmen, wer als «potenziell gefährlich» gilt, die Massnahmen in diskriminierender Weise Anwendung finden werden und etwa das Recht auf freie Meinungsäusserung oder den gewerkschaftlichen Kampf beschränken könnten.

Ausserdem werden gemäss der Vorlage alle Massnahmen (Überwachungsmöglichkeiten, Meldepflichten und Kontaktverbote) mit Ausnahme der «Eingrenzung» vom Fedpol statt von einem Gericht angeordnet. Eine nachträgliche Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht ist wenig wirksam.

Die «Eingrenzung», welche faktisch einem Hausarrest entspricht, ermöglicht es, jemanden ohne Beweise auf blossen Verdacht (!) hin bis zu neun Monate zuhause einzusperren. Dies aufgrund der schwammigen Vermutung, jemand könnte «gefährlich» sei. Das kann viele politisch engagierte Personen treffen, die nichts mit Terrorismus zu tun haben, evtl. auch Gewerkschafter*innen im kollektiven Kampf.

Fazit: Aus Sicht des SGB ist das PMT unvereinbar mit den Grundrechten und damit aus rechtstaatlicher Sicht unhaltbar. Wir empfehlen, das Gesetz abzulehnen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass unliebsame Gewerkschafterinnen, Politiker, Journalistinnen, Staatskritiker oder Klimaaktivistinnen Opfer der Massnahmen werden könnten.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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