Eine wichtige Weichenstellung über Ecopop hinaus

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Verfasst durch Paul Rechsteiner

SGB-Präsident Paul Rechsteiner zur Volksabstimmung vom 30. November

Die Gewerkschaften haben zu Ecopop eine starke, gegen aussen und innen gut sichtbare Kampagne geführt. Das hat sicher das Seinige zum sehr deutlichen Abstimmungsresultat beigetragen. Anlass genug für eine kurze Standortbestimmung.

Vorrangig ist, dass sich die Ausgangslage für die bevorstehenden anspruchsvollen Verhandlungen mit der EU nach dem 30. November 2014 anders präsentiert als zuvor. Das Nein zu Ecopop ist nicht nur das Nein zu einer fremdenfeindlichen Initiative mit grünem Mäntelchen. Das überdeutliche Abstimmungsresultat kann auch als Nein zum Bruch mit den Bilateralen gelesen werden.

Wir erinnern uns: So klar war das mit der Fortsetzung der bilateralen Verträge nach dem Ja zur sogenannten Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar nicht mehr. Zwar hatte die SVP vor der Abstimmung betont, dass ihre Initiative die bilateralen Verträge nicht gefährden würde - unter anderem in der an die ganze schweizerische Bevölkerung verteilten Abstimmungszeitung. Nach dem 9. Februar war das bekanntlich plötzlich anders. Von den bilateralen Verträgen bis hin zu den Menschenrechten wurde plötzlich alles in Frage gestellt. Mit teilweise bedenklichem Echo in Bundesbern.

Die Schweiz als kleines Land mit einer stark verflochtenen Volkswirtschaft mitten in Europa ist auf geregelte Beziehungen mit der EU angewiesen. Die Basis dafür sind die bilateralen Verträge. Das wird in Zukunft nicht anders sein als in der Vergangenheit. Das Verhandlungsziel muss deshalb sein, die Bilateralen zu erhalten.

Im Rückblick muss das Abstimmungsresultat vom 9. Februar vor allem als Zeichen des Protests verstanden werden: Wenn als einzige Alterskategorie jene der 50- bis 60jährigen die Abstimmung entschieden hat, dann muss das als Ausdruck einer gravierenden Problemlage ernst genommen werden. Die Schwierigkeiten und noch viel mehr die Ängste der Kategorie der sogenannten älteren Arbeitnehmenden haben ein bedenkliches Ausmass angenommen. Darauf braucht es glaubwürdige Antworten. Eine Infragestellung der Bilateralen kann aber nach dem 30. November aus der Volksabstimmung vom 9. Februar nicht mehr abgeleitet werden.

In allen Volksabstimmungen seit jener im Jahr 2000 sagten die Stimmbürgerinnen und -bürger klar Ja zu den Bilateralen. Aus der Reihe fällt einzig die Abstimmung über die SVP-Initiative vom 9. Februar. Es gibt aber einen wichtigen Unterschied: Alle erfolgreichen Abstimmungen vor dem 9. Februar waren mit Massnahmen zum Schutz der Löhne und der Arbeitsplätze gekoppelt. Diese fehlten am 9. Februar. Es liegt auf der Hand, dass die sozialen Schutzmassnahmen auch bei einer absehbaren künftigen Abstimmung über die Fortsetzung der Bilateralen wieder entscheidend sein werden.

Dafür braucht es auch in Zukunft klare Positionen und den entsprechenden Einsatz der Gewerkschaften. Das vom SGB-Kongress Ende Oktober bestätigte Programm in drei Punkten behält unvermindert seine Gültigkeit. Erstens müssen die Bilateralen erhalten werden. Zweitens darf es nicht zu einer neuen Diskriminierung eines Teils der Arbeitnehmenden kommen. Und drittens muss der Schutz der Löhne und Arbeitsplätze verbessert statt abgebaut werden. Nach dem 30. November sind die Aussichten für die Realisierung dieser Forderungen klar besser als zuvor.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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