Ein richtiger Schritt, aber nicht hinreichend

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Verfasst durch Ewald Ackermann

Bundesrat will schärfere Sanktionen im Entsendegesetz

Der Nationalrat wird am zweiten Sessionstag über höhere Bussen für Entsendefirmen befinden. Eine richtige und wichtige, aber bei weitem nicht hinreichende Massnahme, findet der SGB.

Der Nationalrat wird am zweiten Sessionstag über den bundesrätlichen Vorschlag befinden, die Obergrenze der Verwaltungssanktionen im Entsendegesetz bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von 5'000 Franken auf 30'000 Franken zu erhöhen. Die so erhöhbaren Bussen gelten einerseits für ausländische Arbeitgeber, welche Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden und dabei gegen die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen verstossen. Betroffen sind aber auch Schweizer Arbeitgeber, die gegen einen Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen verstossen.

Der SGB spricht sich für diese schärfere Sanktionen aus. Die bisherige Obergrenze von 5'000 Franken hat kaum abschreckend und damit auch nicht präventiv gegen Dumping gewirkt. Auch die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission sieht dies so. Sie schlägt dem Plenum vor, die Vorlage anzunehmen.

Für den SGB sind höhere Bussen eine wichtige und richtige Massnahme zum Schutz korrekter Arbeitsbedingungen. Um Lohndumping wirklich in den Griff zu bekommen, reicht der Vorschlag jedoch bei weitem nicht aus. Verlangt ist ein umfassendes Massnahmenpaket, wie es der SGB an seiner Delegiertenversammlung im November 2015 mit Blick auf die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative beschlossen hat. Die Delegierten forderten mehr Lohnkontrollen, eine wirksamere Prävention gegen Lohndumping, mehr Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen und schärfere Bussen. Über den engeren Bereich der flankierenden Massnahmen hinausgehend braucht es jedoch auch einen besseren Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende und mehr Mittel für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für die Aus- und Weiterbildung.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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