Drei Mal Ja für eine gerechtere und sozialere Schweiz

  • Schweiz
Artikel

Die Parolen des SGB zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 14. Juni

Einkommen entlasten - AHV stärken: Ja zur Erbschaftssteuerreform

Die Zeit ist reif für eine nationale Erbschaftssteuer. Denn die Schweiz hat die höchste Vermögenskonzentration aller OECD-Länder. Die reichsten 2% der Steuerzahler besitzen gleich viel Vermögen wie alle anderen 98%. Und weil sie in der Schweiz ihre Riesenvermögen steuerfrei vererben können, nimmt die Vermögenkonzentration ständig zu. Deshalb haben SGB, SP, EVP und Grüne die eidgenössische Initiative "Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV" lanciert. Eine Erbschaftssteuer ist keine revolutionäre Idee. Sie gehört zum Erfolgsmodell Schweiz und hat bis vor 15 Jahren in allen Kantonen ausser Schwyz dafür gesorgt, dass die ungleiche Vermögensverteilung etwas ausgeglichen wird. Sie ist fair und liberal: denn wer ohne eigenes Zutun Millionen- oder gar Milliardenvermögen erbt, soll genauso Steuern bezahlen, wie dies Normalverdienende auf den Löhnen und AHV-Renten tun.

Die Erbschaftssteuerreform-Initiative sieht einen Freibetrag von 2 Millionen Franken vor. Kleinere und mittlere Vermögen werden nicht also besteuert, damit die unteren und mittleren Gesellschaftsschichten weiterhin Vermögen bilden können.

Die drei wichtigsten Argumente für ein Ja zur Erbschaftssteuerreform:

  • Die Erbschaftssteuer entlastet die normalen Einkommen: Mit der Einführung einer Erbschaftssteuer fliessen rund drei Milliarden Franken in die Kassen von AHV und Kantonen. Das entlastet die Normalverdienenden. Ohne direkte Nachkommen besteuern heute Kantone kleine Erbschaften mit bis zu 49 Prozent. Künftig sind alle Erbschaften unter zwei Millionen Franken steuerfrei.
  • Mit der Erbschaftssteuer bleibt das Einfamilienhaus steuerfrei: Pro Nachlass sind künftig zwei Millionen Franken steuerfrei. Ein Ehepaar kann so zum Beispiel das Einfamilienhaus bis zum Wert von vier Millionen Franken steuerfrei vererben.
  • Die Erbschaftssteuer stärkt die AHV: Die Erbschaftssteuer bringt jährlich zwei Milliarden Franken in die Kasse der AHV. Dies stärkt die AHV und senkt den Bedarf für andere Zusatzfinanzierungen, etwa über die Mehrwertsteuer.

Ja zu tieferen Radio- und Fernsehgebühren

Das Internet wälzt manche Branche um. Vor allem auch die Medienbranche. Smartphone, Online-Fernsehen & Co. haben unseren Medienkonsum radikal verändert. Radio hören wir unterwegs übers Handy. Fernsehsendungen schauen wir je länger je weniger über den traditionellen TV-Anschluss, sondern über Online-Angebote auf dem Smartphone oder am Computer. Fast alle besitzen solche Geräte, doch nicht alle melden sich an und zahlen für ihren Medienkonsum. Das ist ungerecht und führt dazu, dass die Rundfunkfinanzierung mittelfristig wegbricht.

Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehgebühr schafft Abhilfe. Sie ist gerecht und bietet viele Vorteile: Die Gebühren für Privathaushalte sinken von heute 462 auf 400 Franken pro Jahr. Denn das neue System ist weniger bürokratisch. Lästige Kontrollen in den Haushalten und Unternehmen und die Jagd nach Schwarzsehern entfallen, ebenso wie das An- und Abmeldungsprozedere beim Umzug. Wer Ergänzungsleistungen zu AHV/IV bezieht oder im Heim lebt, ist von der Abgabe befreit. Auch die meisten Unternehmen profitieren: 75 Prozent der Firmen zahlen gar nichts. Weitere 9 Prozent zahlen weniger als bisher.

Die Gebühren sichern die Vielfalt und Unabhängigkeit der öffentlichen und privaten elektronischen Medien. Das ist wichtig, denn Radio und Fernsehen leisten einen bedeutenden Beitrag für den Zusammenhalt der vier Sprachregionen und die politische Meinungsbildung. Ohne neue Regelung werden Radio und Fernsehen geschwächt, sowohl die SRG-Angebote als auch die privaten Sender.

Stipendien-Initiative: Ja, weil sie die soziale Durchlässigkeit fördert

Ja sagt der SGB auch zur Stipendien-Initiative. Sie will für mehr Ausbildungswillige mehr Unterstützung. Höhere Bildung wird damit vermehrt auch Kindern aus bildungsfernen Schichten ermöglicht und nicht nur denen, deren Eltern bereits studiert haben. Zudem umfasst höhere Bildung auch die höhere Berufsbildung (eidg. Fach- und höhere Berufsprüfungen, höhere Fachschulen). Auch wer sich beruflich weiter bildet, wird von der Stipendieninitiative profitieren. Gerade letztere haben bisher oft Probleme, von den Kantonen faire Stipendien zu erhalten, weil diese sehr oft eine frühere Erwerbstätigkeit zum Anlass nehmen, keine Stipendien zu sprechen.

Zudem ist die Stipendieninitiative ein konkreter Schritt zur Behebung des Fachkräftemangels. Wer das Rüstzeug für eine höhere Qualifizierung hat, der soll sich qualifizieren. Viele können das aus finanziellen Gründen nicht. Genau da helfen bessere Stipendien.

Keine Parole

Zur Präimplantationsdiagnostik (Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich) hat der SGB keine Parole gefasst.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
Top