Der SGB wird sich mit allen Kräften dafür einsetzen, dass das Volk am 18. Mai der Mindestlohninitiative zustimmt. Bei den anderen am gleichen Tag zur Abstimmung gelangenden Vorlagen bejaht der SGB den Gegenvorschlag zur Hausarztinitiative. Den Gripen-Kauf und die Volksinitiative für ein Berufsverbot von Pädophilen lehnt er ab.
Bis zum 18. Mai ist die Priorität beim SGB klar: Einsatz für die Mindestlohninitiative. Der SGB wird mit allen Mitteln für ein Ja kämpfen. Denn ein Ja ermöglicht zum ersten gut 330‘000 Arbeitnehmenden eine Anhebung des Lohn über das Niveau von Misere hinaus. Zum zweiten wird Lohndumping eingeschränkt und der Kampf dagegen massiv erleichtert.
Bei den andern Vorlagen des Mai hat sich der SGB wie folgt positioniert:
Gripen-Kauf: Nein
Der SGB lehnt den Kauf des Gripen ab. Es geht ihm dabei nicht um die Typenwahl. Es geht ihm vielmehr um die Frage, in welchen Bereich der Bund überhaupt Investitionen in dieser Grösse tätigen soll. Anders gesagt: die in den Flieger investierten Milliarden fehlen dann anderswo, etwa im Bereich der sozialen Sicherheit, der Bildung oder des Bundespersonals, wo sie dringender gebraucht werden. Aufgrund der Erfahrungen mit dem Vorgänger FA-18 ist zudem der Wert der Kompensationsgeschäfte stark anzuzweifeln.
Gegenvorschlag zur Hausarztinitiative: Ja
Der Gegenvorschlag will, dass Bund und Kantone für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität sorgen. Sie anerkennen und fördern die Hausarztmedizin als einen wesentlichen Bestandteil dieser Grundversorgung. Zudem soll der Bund Vorschriften für Aus- und Weiterbildung für Berufe der medizinischen Grundversorgung und über die Anforderungen zur Ausübung dieser Berufe erlassen und für eine angemessene Abgeltung der Leistungen der Hausarztmedizin sorgen.
Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“: nein
Das Begehren fordert sehr undifferenziert für alle, die wegen pädophilem Verhalten verurteilt sind, ein lebenslängliches Berufsverbot in Tätigkeiten mit Kindern. Das Beispiel einer „Jugendliebe“ zeigt dies exemplarisch: Ein 20-Jähriger hat eine einvernehmliche Liebesbeziehung mit einer 15-Jährigen – er wird verurteilt. Die beiden können später sogar heiraten – für den jungen Mann aber gälte für den Rest seines Lebens ein Betätigungsverbot mit Kindern. Das ist absurd. Der indirekte Gegenvorschlag in Form der Änderungen des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes hingegen nimmt das durchaus ehrenwerte Grundanliegen der Volksinitiative wahr, wonach Kinder und Abhängige gezielter vor sexueller Ausbeutung zu schützen sind.