NEIN zur Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»
Stimmfreigabe zum Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung
Keine Parole zur Bargeld-Initiative
Begründungen:
NEIN zur Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»
Stimmfreigabe zum Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung
Keine Parole zur Bargeld-Initiative
Diese Halbierungsinitiative ist radikal und verfolgt das Ziel, den medialen Service public der SRG in die Bedeutungslosigkeit zu drängen und ihn de facto abzuschaffen. Die Initiative hätte weitreichende Auswirkungen auf das publizistische Angebot und die regionale Verankerung der SRG. Die Verbreitung von Fake News und Desinformation war nie einfacher als heute. Gerade deshalb braucht es einen starken medialen Service public.
SRF, RTS, RSI und RTR berichten für alle Landesteile – auch dort, wo private Medien schon längst verschwunden sind. Mit halb so vielen Mitteln ist dies schlicht unmöglich. Die SRG investiert zudem massiv in die Schweizer Kulturbranche und bietet Bildungs- und Hintergrundformate sowie Sportübertragungen. Viele solcher Leistungen sind – entgegen anderslautender Behauptungen - auf dem Markt nicht finanzierbar und würden verloren gehen.
Laut Schätzungen und SRG-Verlautbarungen würde die Initiative sehr bald zu einem Abbau von 2’450 SRG-Vollzeitstellen führen. Insgesamt gingen in der Schweiz rund 6’300 Arbeitsplätze verloren. Vor allem die Zulieferbetriebe und die audiovisuelle Industrie wären bei einer Annahme der Initiative massiv betroffen. Doch auch ohne Annahme der Initiative muss die SRG kürzen: Mit der erwähnten vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsanpassung (Senkung der RTVV-Gebühr auf 300 Franken, weitere Ausnahmen für Unternehmen) muss die SRG insgesamt etwa 17 Prozent ihres Budgets einsparen, was den Abbau von rund 1’000 Stellen bedeutet. Der entsprechende, für das Personal sehr schmerzhafte Reorganisationsprozess ist bereits in vollem Gange.
Der SGB steht fest an der Seite der Arbeitnehmenden der Medienbranche. Diese haben fast wöchentlich neue Hiobsbotschaften mit Kahlschlägen auf den Redaktionen und in den Studios zu verarbeiten.
In diesem prekären Kontext ist daher ein möglichst klares Nein zur Halbierungsinitiative nicht nur für die SRG, sondern für den gesamten Mediensektor ein sehr wichtiges Signal. Entsprechend gilt es, an den Erfolg der – auch unter tatkräftiger Beteiligung der Gewerkschaften zustande gekommenen – Ablehnung der «No-Billag-Initiative» von 2018 anzuknüpfen und die Halbierungsinitiative deutlich zur Ablehnung zu bringen.
Mit einem Ja zur Halbierungsinitiative droht eine Beschneidung der Medienvielfalt und damit eine Machtverschiebung zu Gunsten der Medien im privaten Besitz. Dies könnte dazu führen, dass die Stimmen der Arbeitnehmenden und die der Gewerkschaften weniger gehört werden: denn bei aller Kritik halten sich die SRG-Medien strenger an das Gebot, allen Seiten das Wort zu geben. Eine Annahme der Initiative wäre nicht zuletzt ein negatives Vorzeichen für den gesamten Service public in der Schweiz.
Es darf nicht sein, dass Medien im Besitz von Grossaktionären eigenständig und ideologisch bestimmen können, worüber berichtet wird. Eine unabhängige und öffentliche Medieninstitution ist auch für die Wahrnehmung von Gewerkschaftsrechten und einen nicht von den Arbeitgebern dominierten Diskurs zentral. Auch die Gefahr einer totalen Abhängigkeit von chinesischen und amerikanischen Tech-Konzernen soll hervorgehoben werden: eine funktionierende Demokratie braucht verlässliche Informationsquellen, die nicht unter ausländischem Einfluss stehen.
Der SGB empfiehlt daher ein NEIN zur SRG-Halbierungsinitiative.
Die Klimafonds-Initiative fordert eine finanziell breit und zeitlich langfristig angelegte öffentlichen Investitionsoffensive für den ökosozialen Umbau. Sie entspricht damit klar dem Ansatz der Gewerkschaften, die Klimawende als integralen Bestandteil des Service public zu betrachten und umzusetzen. So forderte der SGB 2022 in seinem Kongresspapier «Gewerkschaftliche Leitlinien für eine erfolgreiche Klimawende» Folgendes:
Die Stärkung des Service public, beziehungsweise die praktische Umsetzung der Klimawende über kollektive Instrumente und Projekte bildet für uns Gewerkschaften das Fundament eines nachhaltig erfolgreichen ökosozialen Umbaus. [...] Öffentliche Investitionen braucht es deshalb nicht nur für neue Infrastrukturen und Technologien, sondern auch in der Bildung sowie für Umschulungen und Unterstützungen der Arbeitnehmenden in den betroffenen Branchen.
Aus den Übergangsbestimmungen der Initiative ergibt sich ein jährliches Investitionsvolumen von 3.7-7.4 Milliarden Franken. Zu diesem Zweck würde der Bund einen Investitionsfonds äuffnen und Massnahmen unter anderem in folgenden Bereichen finanzieren: Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäuden und Wirtschaft; sparsamer und effizienter Energieverbrauch; Versorgungsicherheit und Ausbau erneuerbarer Energien; Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungsmassnahmen inklusive Beiträge für den Ausgleich des Einkommensausfalls während der Ausbildungszeit. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist insbesondere auch der letztgenannte Massnahmenbereich zentral. Weiter ist in der Initiative unmissverständlich die «sozial gerechte Finanzierung und Umsetzung der Massnahmen» festgehalten, was abschliessend sicherstellt, dass die im Klimafonds geäufneten Mittel aus Steuererträgen und nicht etwa aus über Lenkungsabgaben generierten Einnahmen stammen.
Die Volksinitiative zeigt, dass der zukunftstaugliche Umbau der Wirtschaft mit der Schaffung guter Jobs und neuen Chancen für die Arbeitnehmenden im Lande einhergehen kann und soll.
Der SGB empfiehlt daher ein JA zur Klimafonds-Initiative.
Im Grundsatz unterstützen die Gewerkschaften die Idee der Individualbesteuerung aus einer Gleichstellungssicht. Bei Reformen der Ehepaar-Besteuerung vertritt der SGB vertritt die Position, dass die Reformvorschläge auf die Unterstützungspflicht und nicht auf den Zivilstand ausgerichtet sein sollen. Sie sollen die Frauenerwerbstätigkeit fördern, und sicher nicht behindern. Die Progression darf nicht gebrochen werden. Zudem sollen die Einnahmenausfälle möglichst gering sein.
Die zur Abstimmung stehende Vorlage würde beim Bund zu Steuerausfällen von etwa 600 Mio. Franken führen. Haushalte mit sehr hohen Einkommen profitieren am meisten. Wie die Individualbesteuerung auf Kantonsebene umgesetzt werden soll, ist noch unklar. Je nachdem gibt es auch dort hohe Ausfälle bei der Einkommens- und der Vermögenssteuer, neue Ungerechtigkeiten und weniger Progression.
Eine höhere Frauenerwerbstätigkeit und mehr Gleichstellung wären aus Sicht des SGB insbesondere durch bessere Betreuungsstrukturen zu erreichen – sei es durch die Vergünstigung der Kita-Tarife oder den Aufbau von Betreuungsplätzen bzw. Tagesschulen. Es wäre dringender, die finanziellen Mittel dort einzusetzen.
Der SGB-Vorstand hat deshalb Stimmfreigabe zur Individualbesteuerung beschlossen.
Das Anliegen hat keine besonders Relevanz für die Arbeitnehmenden. Deshalb hat der SGB-Vorstand keine Parole zu dieser Abstimmung beschlossen.
