3 x Ja – mehr soziale Gerechtigkeit und keine Amputation bei den Service public-Medien

  • Schweiz
Artikel
Verfasst durch Ewald Ackermann

Der SGB zu den Abstimmungen vom 14. Juni

Ja zur Erbschaftssteuer, Ja zur Stipendien-Initiative und Ja zum Radio- und Fernsehgesetz. Das sind die Parolen des SGB für den eidgenössischen Urnengang vom 14. Juni. Die wichtigsten fünf Gründe für das jeweilige Ja.

 

Ein sehr knappes Abstimmungsresultat sagen uns die Umfragen für die geräteunabhängigen Radio- und Fernsehgebühren voraus. Der SGB hat hier eine klare Meinung. Diese fünf Gründe sprechen für ein entschiedenes Ja:

  1. Die Gegner wollen die SRG in den Würgegriff nehmen. Gewinnen sie, folgen sofort weitere Schläge gegen den service public in den Medien. Weil sie das private Medienangebot ausbauen wollen. Wir brauchen in der Schweiz aber keine Berlusconisierung der Medien.
  2. Nur eine starke SRG ist imstande, nationales Qualitätsfernsehen und -radio zu machen. Wenn der SRG immer mehr Mittel geraubt werden, wird das auf Kosten der Qualität gehen - und der nationalen Klammer und damit der sprachlichen Minderheiten.
  3. Die neue Gebühr fällt günstiger aus: Wer bisher 462 Franken für Radio- und Fernsehempfang bezahlt hat, muss nur noch 400 Franken bezahlen.
  4. Das heutige System hinkt der technologischen Entwicklung hinterher und verursacht vermeidbare Kosten. Ohne geräteunabhängiges Gebührensystem wird die SRG längerfristig ausgeblutet. Denn immer mehr Leute meinen, dass sie keine Gebühren bezahlen müssen, wenn sie TV und Radio nur noch übers Internet konsumieren.
  5. Bezüger von AHV/IV-Ergänzungsleistungen und Heimbewohner sind von der Abgabe befreit.

 

Der SGB ist Mitträger der Erbschaftssteuer-Initiative. Aus diesen fünf Gründen kämpft er für ein Ja zur Vorlage:

  1. Seit Jahren ist die Steuerpolitik in der Schweiz durch eine Mentalität geprägt, die sich von einer ausgeglichenen Belastung der Einkommensklassen verabschiedet hat. Die Reichen profitieren von Steuersenkungen und -geschenken. Die Initiative entlastet die durchschnittlichen Einkommen und trägt damit unserer Verfassung Rechnung, nach welcher Steuern nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu gestalten sind. Schlicht gesagt: Es ist Zeit, dass die Reichen ihren Teil für die Gesamtgesellschaft leisten.
  2. Der Reichtum in der Schweiz ist immer ungerechter verteilt. Die reichsten 2% der Steuerzahler besitzen in der Schweiz mittlerweile gleich viel Vermögen wie alle anderen 98%. Fast alle Kantone haben die Erbschaftssteuer im Laufe der letzten 30 Jahre beseitigt. Das hat zur Spreizung der Vermögen beigetragen. Eine Erbschaftssteuer auf hohe Vermögen, wie sie die Initiative mit ihrem Freibetrag ab 2 Mio. Franken vorsieht, steuert der zunehmenden Vermögenskonzentration entgegen.
  3. Der Ertrag der Erbschaftssteuer kommt zu zwei Dritteln der AHV zugute. Die AHV wird so gestärkt. SGB-Präsident Paul Rechsteiner dazu: "Dass die reichsten der Erblasser mit der Erbschaftssteuer einen Zusatzbeitrag an die AHV leisten, sorgt für ein Stück Ausgleich innerhalb der betagten Generation der Bevölkerung, was umso wichtiger ist, als sich die finanziellen und sozialen Gegensätze im Alter verschärfen."
  4. Ein Drittel des Ertrages kommt den Kantonen zugute. Diese werden für den Verlust ihrer Kompetenz entschädigt, Erbschaftssteuern zu erheben. Die kantonalen Haushalte werden von der nationalen Regelung profitieren. Denn diese stoppt im Bereich der Erbschaften den unsäglichen interkantonalen Steuerwettbewerb. Zudem ist eine von Kanton zu Kanton unterschiedliche steuerliche Behandlung des Nachlasses schwer einzusehen.
  5. Die Erbschaftssteuer ist eine altbewährte und liberale Steuer. Eingeführt durch den Freisinn sorgte sie bis vor 30 Jahren in praktisch allen Kantonen für mehr Chancengleichheit. Die Volksinitiative gestaltet die nationale Erbschaftssteuer sehr moderat, weitsichtig und arbeitsplatzfreundlich. Sie sieht Spezial-Regelungen für Unternehmen vor und gefährdet deren Weiterbestand in keiner Weise.

 

Mehr soziale Gerechtigkeit ist auch das Ziel der Stipendien-Initiative. Der SGB unterstützt die Volksinitiative. Aus diesen fünf Gründen:

  1. Bildung ist immer noch stark schichtgeprägt. Kinder von Akademikern studieren markant häufiger als Kinder von Nichtakademikern. Die Initiative wird es vermehrt auch Kindern von weniger Bemittelten ermöglichen zu studieren.
  2. Die Initiative beseitigt den kantonalen Stipendien-Wildwuchs. Eine schweizweite Angleichung auf höherem Niveau ist dringend notwendig.
  3. Wer eine höhere Berufsbildung absolviert, erhält heute kaum Stipendien. Auch das korrigiert die Volksinitiative. So baut sie die Benachteiligung derjenigen ab, die eine Berufslehre gewählt haben.
  4. Alle beklagen heute den Fachkräftemangel. Die Initiative ist einer der wirksamsten Vorschläge zu dessen Bekämpfung.
  5. Gute Stipendien ermöglicht den Studierenden ein gutes, rasches und erfolgreiches Studium - weil sie dann nicht dauernd zu kleinen und zumeist mager bezahlten Gelegenheitsjobs Zuflucht nehmen müssen.

 

Keine Parole hat der SGB zur Präimplantationsdiagnostik gefasst.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
Top