Am 25. Mai 2014 wählen die BürgerInnen der EU ein neues Europäisches Parlament. Auch EU-BürgerInnen, die in der Schweiz leben, dürfen sich an der Wahl beteiligen. Der SGB empfiehlt ihnen, bei diesen Wahlen in ihren Heimatländern die sozialen und demokratischen Kräfte zu stärken.
Über 1,7 Millionen Menschen in der Schweiz haben einen EU-Pass, und dürfen – sofern Sie in der Heimat stimmberechtigt sind – auch an der EU-Wahl teilnehmen. Die SGB-Gewerkschaften und die SPS bitten diese Wahlberechtigten, dies zu tun. Das neue EU-Parlament soll (und kann) eine politische Wende einleiten, weg vom katastrophalen Sparen, hin zum sozialen Wiederaufbau. Dazu sind die Mehrheiten allerdings zu kehren.
Im Moment verfügt im EU-Parlament die Gruppe der christlich-konservativen Abgeordneten (z. B. deutsche CDU, Berlusconis Forza Italia und die österreichische ÖVP) über die stärkste Fraktion. Diese Parteien sind verantwortlich für die aktuelle Sparpolitik, die immer stärkere Ungleichheit und die Aushöhlung des Arbeitnehmerschutzes. Zweitstärkste Fraktion ist die Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten (etwa die deutsche SPD, die spanische PSOE, der französische Parti Socialiste). Sie steht für ein soziales und solidarisches Europa. Sie wird sich für den Investitionsplan einsetzen, den die Europäischen Gewerkschaften fordern.
Über diesen Plan und über einen Aufruf der sozialistischen und sozialdemokratischen Parteien werden wir später berichten. Hier aber sei auf die diversen Verfahren der Registrierung hingewiesen, damit Sie als EU-BürgerInnen an dieser Wahl teilnehmen können. Achtung: bei einigen Staaten pressiert es!
Registrierung für die Wahl: wie vorgehen?
Portugal
Sie können im Online-Wählerverzeichnis überprüfen, ob und wo Sie registriert sind. Sind Sie es nicht, so können Sie das bei Ihrer Botschaft oder dem Konsulat nachholen. Falls Sie noch in Portugal eingetragen sind, können Sie in der Botschaft auch Ihre alte Anschrift durch Ihre Schweizer Adresse ersetzen lassen. Die Registrierung muss 60 Tage vor der Wahl, also spätestens am 21. März, abgeschlossen sein. Wählen können Sie persönlich in den Wahllokalen der Botschaft oder der Konsulate in Genf, Bern, Zürich, Lugano oder Sion am 24. und 25. Mai.
Mehr Infos: www.portaldoeleitor.pt
Spanien
Stellen Sie sicher, dass Sie im Wahlregister Ihres Konsulats eingetragen sind – oder holen Sie dies nach. Wenn Sie registriert sind, bekommen Sie automatisch den «solicitud de voto», den Wahlantrag. Mit dem können Sie an den Europawahlen teilnehmen. Sie müssen den Antrag ausfüllen und mit einer Kopie Ihrer spanischen Dokumente nach Spanien senden. Spätestens am 26. April müssen diese Dokumente dort sein. Danach erhalten Sie die Wahlunterlagen brieflich. Sie können persönlich zwischen dem 21. und dem 23. Mai im Konsulat wählen – oder per Brief an das Konsulat bis zum 20. Mai.
Mehr Infos: www.infoelectoral.mir.es
Italien
Italierinnen und Italiener, die in einem Land ausserhalb der EU – wie der Schweiz – leben, müssen zum Wählen in Ihre Heimatgemeinde reisen. Sie haben dann die Möglichkeit, ihre Stimme für die lokalen Kandidatinnen und Kandidaten abzugeben (nicht wählen können sie Ausland-Italiener/innen. Das ist nur bei den nationalen Parlamentswahlen möglich). Dazu benötigen Sie Ihr Wahlzertifikat, das «certificato elettorale». Die italienische Bahn gewährt den Wählerinnen und Wählern Rabatte auf Billette für Zug und Fähre.
Mehr Infos: www.ambberna.esteri.it
Deutschland
Wenn Sie bei der Wahl des Deutschen Bundestages wahlberechtig sind, können Sie auch für das EU-Parlament an den Wahlen teilnehmen. (Das gilt für deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger in der Schweiz, die nicht länger als 25 Jahre aus Deutschland abgemeldet sind.) Lassen Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeinde in Deutschland ins Wählerverzeichnis eintragen. Das ist für jede Wahl erneut notwendig. Die Frist beträgt voraussichtlich etwa drei Wochen vor der Wahl. Das heisst, Sie sollten sich bis spätestens Ende April registriert haben.
Unterlagen der Eintragung: www.bundeswahlleiter.de
Frankreich
Französische Staatsangehörige mussten sich bereits bis zum 31.12.2013 in die Wählerlisten eintragen lassen.
Kroatien
Kroatische Wahlberechtigte müssen sich bis spätestens zehn Tage vor der Wahl (also bis am 14. Mai) bei der Botschaft oder dem Konsulat registrieren lassen. Die Stimmabgabe ist persönlich, auf der Botschaft in Bern oder im Konsulat in Zürich.
Andere EU-Staaten
Eine tabellarische Übersicht zu allen Staaten finden Sie <media 1790 _blank linkicon "TEXT, 140220 Tabelle EU-Wahl wie, 140220_Tabelle_EU-Wahl_wie.pdf, 23 KB">hier</media>.
Auf www.europawahl2014.ch finden Sie in Kürze eine Fülle von Informationen zu den Wahlen in Europa, inklusive Anleitungen zur Registrierung.
Am 5. April plant die SP Schweiz ausserdem ein Wahlfest in Bern.