kein Geld in der Tasche

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Die "einheitliche Finanzierung" kommt die PrämienzahlerInnen teuer zu stehen

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Der Nationalrat kann in der Herbstession den Griff der Krankenkassen in unser Portemonnaie stoppen.

Seit Jahren beklagen sich die Krankenkassen über teure Fehlanreize im Gesundheitswesen. Und verschweigen dabei, dass sie selbst diese Fehlanreize nur zu gern ausnutzen. Indem sie zum Beispiel beim Aushandeln von stationären Tarifen wo immer möglich, ihre lukrativen Zusatzversicherungen begünstigen, was den Kantonen oft Mehrkosten verursacht. Nun setzen Bundesrat und Kantone zu Recht darauf, dass unkomplizierte Eingriffe vermehrt ambulant durchgeführt werden. Das passt weder den Privatspitälern, die sich über die letzten Jahre mit teuren Apparaten, Einrichtungen und Bettenhäusern hochgerüstet haben, noch den Krankenkassen, die heute hauptsächlich mit Zusatzversicherungen im stationären Bereich Geld verdienen.

Die Kassen haben längst reagiert. Einerseits bauen sie seit Jahren ihr Geschäftsmodell um und entwickeln sich von reinen Versicherern zu Leistungserbringern, wie zum Beispiel die Swica die ihre Gruppenpraxis-Kette Medgate in Kooperation mit der Migros betreibt. Andererseits nehmen die Kassen immer aggressiver Einfluss auf die Regulierung der Grundversicherung. Zum Beispiel in der gesundheitspolitischen Kommission des Nationalrates: Raymond Clottu (SVP/Groupe Mutuel), Ulrich Giezendanner (SVP/KPT), Sebastian Frehner (SVP/Groupe Mutuel), Heinz Brand (SVP/Santésuisse), Lorenz Hess (BDP/Visana), Ruth Humbel (CVP/Concordia) und Bruno Pezzatti (FDP/Groupe Mutuel) vertreten dort die Interessen der Krankenkassen.

Diskriminierungsfreien Zugang erhalten

Ihr Flaggschiff ist die "einheitliche Finanzierung: Neu sollen sich die Kantone an der Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen zu gleichen Teilen und "kostenneutral" beteiligen. Heute finanzieren sie nur stationäre Behandlungen zu 55%, was sie rund 8 Milliarden Franken kostet. Diese 8 Milliarden würden neu den Krankenkassen quasi rübergeschoben und von diesen nach Gutdünken an die Leistungserbringer verteilt. Profitieren würden vor allem die Privatkliniken (selbst solche, die nicht auf einer Spitalliste sind) und damit die Zusatzversicherungen.

Das Gesundheitswesen gehört zur öffentlichen Grundversorgung. Niemand kann sich aussuchen, ob er/sie krank wird und welche "Leistungen" er/sie dann beziehen möchte - Gesundheit ist kein Konsumprodukt. Immer schamloser greifen private Akteure nach der Steuerungsmacht im Gesundheitswesen. Der Nationalrat kann diesen Angriff in der Herbstsession stoppen. Denn die Regulierung und Planung der Gesundheitsversorgung muss integrale Aufgabe der öffentlichen Hand bleiben. Nur so kann der diskriminierungsfreie Leistungszugang für alle Bevölkerungsschichten gewährleistet werden.

Der freie Zugang zu medizinischer Versorgung ist wegen der unsozialen Finanzierung längst unter Druck. Mit der "einheitlichen Finanzierung" würde die heute schon horrend hohe Kostenbeteiligung der Versicherten weiter steigen. Und sollten sich die Kantone mit ihrer Forderung, auch die Langzeitpflege in die "einheitliche Finanzierung" einzubeziehen, durchsetzen, würden die Prämien weiter und nachhaltig steigen. Denn aufgrund der demografischen Entwicklung wächst heute kaum ein Kostenblock schneller als die Langzeitpflege. Doch auch sie gehört zur öffentlichen Grundversorgung und muss deshalb auch grösstenteils öffentlich - d.h. durch einkommensabhängig erhobene Steuermittel - finanziert werden. Eine weitere Abwälzung auf die Kopfprämien wäre für einen Grossteil der Bevölkerung schlicht untragbar.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss

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