Zwei Grundsäulen fehlen

  • Bildung & Jugend
Medienmitteilung
Verfasst durch Kommunikation SGB

Künftiges Weiterbildungsgesetz

Der Bundesrat hat gestern die Weichen für das künftige Weiterbildungsgesetz gestellt. Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat das Gesetz durchziehen will. Im Entwurf fehlen jedoch zwei Grundsäulen. Es braucht die Verantwortung des Arbeitgebers und das Recht auf eine Weiterbildung – insbesondere durch einen jährlichen Bildungsurlaub. Ohne diese beiden Säulen bleibt die Weiterbildung ein Privileg der bereits Privilegierten. Weiterbildung ist heute aber für alle zur unumgänglichen Bedingung geworden.

Die verfügbare Zeit ist für die Arbeitnehmenden das grösste Hindernis für Weiterbildung. Bildung, Beruf, soziales und familiäres Leben verträglich zu gestalten, ist für beinahe alle Arbeitnehmenden, Männer wie Frauen, sehr schwierig. Das Wirtschaftsdepartement und die Arbeitgeber, die andauernd den Fachkräftemangel beschwören, haben jetzt endlich die Möglichkeit zur korrigierenden Tat: mit einem Ja zu einem Recht auf Weiterbildung.

Auskünfte

 

  • Véronique Polito, Zentralsekretärin SGB, 079 436 21 29
  • Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 031 377 01 09

Zuständig beim SGB

Nicole Cornu

Zentralsekretärin

031 377 01 23

nicole.cornu(at)sgb.ch
Nicole Cornu
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