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Artikel
Verfasst durch Peter Sigerist, SGB-Zentralsekretär für Bildung

Das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) hat die ständerätliche Beratung überstanden und kommt nun in die vorberatende Kommission des Nationalrates. Aus Sicht des SGB sollte die grosse Kammer das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen.

Die Fachhochschulen in der Schweiz stellen den krönenden wissenschaftlichen Abschluss der Berufsbildung dar. Es ist deshalb wichtig, dass der „Veredler“ dieser sehr eigenständigen Bildungsrichtung eigengesetzlich geregelt wird. Das vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Ständerat mittlerweile im Wesentlichen bestätigte HFKG bedroht diese Eigenständigkeit der berufsmässig ausgerichteten Bildung. Es droht, die Fachhochschulen gleichsam zu Universitäten mit „Status 2“, zu Anhängseln der „richtigen“ Unis, zu degradieren. 

Keine Rekantonalisierung

Die Verfassung weist in Art. 63 die Regelungskompetenz und den Förderauftrag für die Berufsbildung dem Bund zu. Der HFKG-Entwurf rekantonalisiert die Fachhochschulen als Teil des Hochschulsystems. Heute jedoch sind die Fachhochschulen ein (tertiärer) Teil des Bundes- resp. des verbundpartnerschaftlichen Berufsbildungssystems. Diese vorgeschlagene neue Regelung wird für das Berufsbildungssystem in der Praxis zu Steuerungsproblemen führen. Für den SGB gilt deshalb kategorisch:

  •  Es darf keine Rekantonalisierung der tertiären Berufsbildung geben. Der Bund muss auch weiterhin für diese Ebene der Berufsbildung zuständig sein.
  • Der heutige Inhalt des Fachhochschulgesetz (FHG) muss im Rahmen eines neuen Hochschulkoordinationsgesetzes bestehen blieben. 

Im Weiteren

Wir bedauern, dass der Ständerat keinen expliziten Gleichstellungs-Auftrag ins HFKG aufnehmen wollte. Zu begrüssen ist, dass die Mitbestimmung der Studierenden und der Dozierenden gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf ein bisschen verbessert worden ist. Zu kritisieren ist zudem, dass die Vorlage der Verbundpartnerschaft als einem wesentlichen Merkmal jeglicher Berufsbildung zu wenig Beachtung schenkt. 

Zuständig beim SGB

Nicole Cornu

Zentralsekretärin

031 377 01 23

nicole.cornu(at)sgb.ch
Nicole Cornu
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